ZEIGE SOZIALE VERANTWORTUNG!

Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Deine Mitarbeiter in Deinem Handwerksbetrieb existenziell wichtig!

Eine professionelle Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist sehr wichtig, um als Arbeitgeber im Handwerk ansprechende Mehrwerte zu schaffen. Wir helfen Dir dabei den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und rechtssichere Lösungen umzusetzen.

Wir beraten Deine Mitarbeiter zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Handwerk auch gerne Online per Videoübertragung. Dies erfolgt dann außerhalb der Arbeitszeit und in einem geschützen Rahmen für Deine Mitarbeiter!

Wenn Du Deine Konzepte zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deinem Handwerksbetrieb optimieren möchtest, lasse es uns wissen:
    • Hast Du bereits bestehende betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Verträge in Deinem Unternehmen?
    • Aus wie vielen Mitarbeitern besteht Dein Unternehmen?
    • Bevorzugst Du eine arbeitgeberfinanzierte Lösung oder willst Du die Entgeltumwandlung ausbauen?

Wir können Dir helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren.
Eine bAV-Beratung (Betriebliche Altersvorsorge) vom Experten für das Handwerk schafft ein rechtssicheres, haftungsfreies und eine optimierte Betriebsrentenlösung. Sie sorgt für die optimale Nutzung von Steuer- und Sozialabgabenvorteilen. Sie bindet Die Mitarbeiter in Deinem Handwerksbetrieb und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Regelungen und Arbeitgeberpflichten erfüllt werden.

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter, d. h. die Phase des Rentenbezugs wird immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, finanzieren heute diese drei Einzahler bereits zwei Rentner. Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen – von einer klassischen Rentenversicherung über Riester bis Rürup etc. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vor-
sorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie bietet sowohl Deinen Mitarbeitern in Deinem Handwerksbetrieb als auch Dir als Arbeitgeber im Handwerk einige Vorteile. Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist weit verbreitet und bietet viele Vorzüge.

ARBEITNEHMERFINANZIERTE DIREKTVERSICHERUNG IM HANDWERK!

Der Arbeitgeber im Handwerk erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter in seinem Handwerksbetrieb eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt dem Mitarbeiter in seinem Handwerksbetrieb die Wahl der Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten – es können sogar Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für den Handwerksbetrieb eingespart werden!

ARBEITNEHMERFINANZIERTE DIREKTVERSICHERUNG IM HANDWERK!

Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmst Du, ob und wie viel Du in eine betriebliche Altersvorsorge für Deine Mitarbeiter in Deinem Handwerksbetrieb einzahlen willst. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren somit die Steuerlast Deines Handwerksunternehmens. Auch Mischformen sind möglich. Du kannst Dich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Du einen Zuschuss in die Direktversicherung Deines Mitarbeiters fließen lässt.

STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITNEHMER

Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen.
Die Beiträge bleiben dann bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei (die ersten 4 % sind steuer- und sozialabgabenfrei (2026: 338 Euro monatlich), die nächsten
4 % sind nur steuerfrei). Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel
positiv aus. Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei (2026: 338 Euro monatlich). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Handwerk sparen Sozialversicherungsbeiträge. Tipp: Erhöhe die künftige Rente Deiner Mitarbeiter, indem Du z. B. einmal im Jahr die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Sonderzahlung in die Direktversicherung einzahlst. Bei Rentenbezug ergeben sich ebenfalls keine steuerrechtlichen Auswirkungen. Die Leistung erhält der künftige Rentner direkt vom Versicherungsunternehmen.

STEUERLICHE BEHANDLUNG BEIM ARBEITGEBER

Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei (2026: 338 Euro monatlich). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Handwerk sparen Sozialversicherungsbeiträge.

GERINGVERDIENERFÖRDERUNG
Unterstütze Deine niedrigverdienenden Mitarbeiter im Handwerk – mit der Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente. Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 2.575 Euro mtl. Zahlst Du einen Beitrag
zwischen 240 Euro und 960 Euro jährlich ein, erhältst Du 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.

WAS PASSIERT BEI ARBEITGEBERWECHSELODER INSOLVENZ?

Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer im Handwerk vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Handelt
es sich um eine Arbeitgeberfinanzierung, entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit.

WARUM IST DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INTERESSANT?

RECHTSANSPRUCH ERFÜLLT
Als Arbeitgeber im Handwerk bist Du dazu verpflichtet, Deinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.

GUT FÜR IMAGE, MOTIVATION UND MITARBEITERBINDUNG
Arbeitgeber im Handwerk, die Ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das
Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.

MITTEL ZUR MITARBEITERGEWINNUNG
Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge im Handwerk eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als
z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge für das Handwerk machst Du Dein Unternehmen fit für den „War for Talents“.

BILANZNEUTRAL UND GUT KALKULIERBAR
Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein
fällig.

Scheidet er aus Deinem Handwerksunternehmen aus, geben sich folgende Möglichkeiten:
• Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag.
• Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
• Der Arbeitnehmer kann den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiter finanzieren.
• Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.

Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.

ERSPARNIS
Du sparst Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2026: 338 Euro monatlich). Beiträge, die Du als Arbeitgeber
freiwillig zuschießt, sind Betriebsausgaben.

ZUSCHUSSPFLICHT
Seit 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15 % des umgewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden. Für bereits bestehende
Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht ab 2022. Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Dies raten wir immer zu prüfen!

FLEXIBLE PRODUKTAUSWAHL
Du bzw. Deine Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Direktversicherungstarifen auswählen – von der klassischen Kapitalanlage bis hin zur fondsgebundenen Variante.

DIE VORTEILE FÜR ARBEITGEBER IM HANDWERK AUF EINEN BLICK
• Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
• Imageverbesserung
• Motivation und Mitarbeiterbindung
• Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
• Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung der Zuschüsse
• Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
• Bilanzneutral und gut kalkulierbar
• Minimaler Verwaltungsaufwand
• Flexible Produktauswahl
• Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters

DIE VORTEILE FÜR ARBEITNEHMER IM HANDWERK AUF EINEN BLICK
• Steuerlich geförderte Altersvorsorge
• Individuelle Gestaltung möglich
• Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
• Nachgelagerte Besteuerung
• Auch für kleine Beiträge gut geeignet
• Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden

FÜR WEN IST EINE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE INTERESSANT?

Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter im Handwerk interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Rente aufzubessern. Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die mögliche Anrechnung einer Betriebsrente auf die Grundsicherung massiv entschärft. Dadurch lohnt sich bAV auch für
Mitarbeiter mit kleinem Einkommen wieder.

 TARIFVERTRÄGE
In vielen Gewerken im Handwerk ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Sie sollten sich daher gegebenenfalls vorab informieren, ob auch für Ihr Unternehmen tarifvertragliche Regelungen gelten.

UMWANDLUNG VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.)
belasten den Arbeitnehmer im Handwerk mit Steuern und Sozialabgaben. Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur bAV. Die Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum das Nettogehalt erhöht. Den Anteil an Sozialabgaben, den Du als Arbeitgeber sparst, führst Du ab 2019 bzw. 2022 quasi kostenneutral als Arbeitgeberzuschuss
den bAV-Verträgen Deiner Mitarbeiter zu.

Kleiner Tipp:

Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter im Handwerk wird zunehmend über Benefits entschieden. Eine interessante, aber oft noch unterschätzte Möglichkeit bietet hier die Einbindung einer Berufsunfähigkeitsversicherung in die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Wer an bAV denkt, hat zunächst meist die klassische Rentenlösung im Kopf. Seit 2016 können jedoch auch entsprechende BU-Leistungen im Rahmen der bAV umgesetzt werden. Ein Schritt, der Ihnen als Arbeitgeber neue Gestaltungsspielräume eröffnet hat.

Vor allem für Ihre Beschäftigten entsteht ein spürbarer Mehrwert: Durch Entgeltumwandlung, steuerliche Förderung und Arbeitgeberzuschüsse lässt sich eine wichtige Absicherung mit vergleichsweise geringem Nettoaufwand aufbauen. Gleichzeitig profitieren viele Mitarbeiter von vereinfachten Gesundheitsprüfungen und attraktiven Kollektivkonditionen. Dieser Schutz gewinnt in Zeiten steigender gesundheitlicher Belastungen zusätzlich an Bedeutung. Unternehmen wiederum positionieren sich mit einem solchen Angebot als moderner und verantwortungsvoller Arbeitgeber und zeigen mit der Kombination aus Altersvorsorge und
Arbeitskraftabsicherung Wertschätzung und Weitblick. Eigenschaften, die im Wettbewerb um Fachkräfte immer stärker ins Gewicht fallen.

Wie sich eine solche Absicherung optimal in bestehende Versorgungssysteme integrieren lässt und welche Varianten sich in der Praxis bewährt haben, lässt sich am besten im persönlichen Austausch klären. Gerne zeigen wir Ihnen, wie sich mit überschaubarem Aufwand ein echter Mehrwert für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter schaffen lässt.