Eine Betriebshaftpflicht für Dachdecker schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrige Betriebsangehörige vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

NICHT SO GERÜSTET…
Ein Mehrfamilienhaus soll vom Dachdecker neu eingedeckt werden. Hierfür wird extra ein Gerüst aufgebaut. Nachts löst sich ein Brett und es fällt auf das Auto des
Nachbarn. Die Betriebshaftpflicht des Dachdeckers begleicht die Reparaturrechnung.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

WAS IST VERSICHERT?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres Dachdeckerbetriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt eseparat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäfts-
führer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten,Ferienjobber usw.).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Eine Haftpflichtversicherung für Dachdecker deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse.

Nicht versichert sind z. B.:

• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
• reine Vermögensschäden
• Erfüllungsschäden

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Dachdecker gilt grundsätzlich innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).
Zudem besteht weltweiter Versicherungsschutz für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass Sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Falls jedoch außerhalb Europas gearbeitet oder direkt exportiert wird, muss der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Höhe der Deckungssumme für eine Betriebshaftpflicht für Dachdecker richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL BEI EINEM DACHDECKER GELEISTET?

• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
• Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

WAS IST BEI DACHDECKERBETRIEBEN ZU BEACHTEN?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und
Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND FÜR DACHDECKER ZU EMPFEHLEN?

Inhaltsversicherung für Dachdecker
Die Inhaltsversicherung für Dachdecker ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann. Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.

Arbeitsmaschinenversicherung für Dachdecker
Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen für Dachdecker lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen auf den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung für Dachdecker
Wurde Ihr Dachdeckerbetrieb, wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiter laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.
Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht. Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden. Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten klassischen Deckung kann eine Betriebs-/Praxisausfallversicherung darstellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert. Die Versicherung stellt
damit auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar – und lässt sich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Rechtsschutzversicherung und Firmenvertragsrechtsschutz für Dachdecker
Eine Rechtsschutzversicherung für Dachdecker ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden. Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

Elektronikversicherung für Dachdecker
Wer aus dem Ausfall von Elektronik hohe finanzielle Konsequenzen befürchten kann, sollte diese Form der Absicherung wählen. In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden. Je wichtiger ein Gerät bzw. eine Gerätegruppe in einem Unternehmen ist , desto umfangreicher sollte der Versicherungsschutz gewählt werden. Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwieder-
herstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar.

Cyberversicherung für Dachdecker
Cybercrime ist leider längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Schützen Sie sich entsprechend gegen derartige Angriffe. Absicherbar sind die Haftpflichtanprüche gegenüber Dritten, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden sind. Aber auch die finanziellen Folgen, die Ihrem Unternehmen z. B. durch einen Fall von Ransomware o. Ä. entstehen, können abgesichert werden. Ein moderner Schutz für die moderne Zeit, in der wir leben.

PERSÖNLICHE RISIKEN für Dachdecker
Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie aber auch an sich selbst denken. Selbstständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungsträger versichert. Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist ergibt dies aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter, leistungsstärker und oft auch preiswerter Vorsorge treffen.