Besserstellungsklausel/ Besitzstandsgarantie

Zwei Begriffe mit identischem Inhalt.

Handwerksbetriebe sollten sehr großen Wert auf diese Klausel legen.

Ein Vertreter muss einen fehlenden Baustein NICHT erklären. Wenn z.b. in einem alten Betriebshaftpflichtvertrag der XY-Versicherung eine Leistung bzw. ein Baustein enthalten war, der nun vom Vertreter der YX-Versicherung nicht mehr angeboten wird, dann ist dieser Vertreter nicht verpflichtet, Ihnen das mitzuteilen. Fachlich korrekt muss ein Makler das auch nicht erklären – aber er haftet dafür – und das ist ein großer Unterschied.

Was bedeutet Besserstellungsklausel/ Besitzstandsgarantie

Sollte sich bei konkreten Schadenfällen herausstellen, dass die Vertragsbedingungen des Vorvertrages beim gleichen oder einem anderen Versicherer für den Versicherungsnehmer günstiger sind, wird der Versicherer nach den Bedingungen des Vorvertrages regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Vertragsunterlagen des Vorvertrages zur Verfügung zu stellen.


Die Besserstellungsklausel gilt nur insoweit, dass bei Versichererwechsel die betroffene Grundgefahr weiter versichert und im Falle einer unzureichenden Versicherungssumme keine Reduzierung der Versicherungssumme vorgenommen wurde.

In vielen Fällen ist die Besserstellungsklausel zeitlich begrenz z.b. für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Vertragsbeginn.