Erläuterungen zu den Leistungspunkten
Wir wollen, dass Du verstehst, was Dir und Deinem Handwerksbetrieb ein Tarif zur Absicherung Deines Betriebes bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir Dir die einzelnen Leistungspunkte rund um die Betriebshaftpflichtversicherung insbesondere für Handwerksbetriebe etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögert bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind als Dein Ansprechpartner für alle Bereiche des Handwerks sehr gerne für Dich da!
DECKUNGSERWEITERUNGEN
Ansprüche mitversicherter natürlicher Personen untereinander
Grundsätzlich sind Schäden, die sich mitversicherte Personen einander zufügen (z. B. ein Mitarbeiter schädigt einen anderen), ausgeschlos sen. Bei Personenschäden spricht man von Arbeitsunfällen und die gesetzliche Unfallversicherung ist zuständig. Arbeitnehmer trifft hier weitgehend keine Haftung, was der Sicherung des Betriebsfriedens dienen soll. Anders sieht dies jedoch bei Sachschäden (Mitarbeiter Abeschädigt z. B. die hochwertigen Sneaker von Mitarbeiter B) und Vermögensschäden aus Datenschutzverletzungen aus. Diese sind über diese Klausel mitversichert – Personenschäden nur, falls nicht unter das Haftungsprivileg nach SGB VII fallen.
Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen (auch bei unternehmensfremden Leistungen)
Du vergibst einen Teil Deiner Leistungen an einen Subunternehmer, der einen Sachschaden beim Auftraggeber verursacht. Für diesen Schaden Deines Vertragspartners musst Du haften. Deine Haftpflichtversicherung tritt in Vorleistung und nimmt beim Subunternehmer Regress. Versichert ist das Beauftragungsrisiko, nicht aber die eigene Haftpflicht des Subunternehmers. Manche Versicherer bieten sogar Deckung, falls die Subunternehmerleistung über Deine versicherte Tätigkeit hinausgeht.
Tätigkeitsschäden im Handwerk!
Dabei handelt es sich um Schäden, die Du oder Deine Mitarbeiter im Rahmen Deiner Tätigkeit verursachen. Die Definition des Tätigkeitsschadens schließt neben der Sache, die bearbeitet wird, auch die Gegenstände ein, die in räumlicher und unmittelbarer Beziehung zur Bearbeitungssache stehen. Beispielsweise wird bei Auslieferung und beim Aufstellen des Kühlschranks der Parkettboden beschädigt, als der Kühlschrank in die Küchenzeile geschoben wird.
Tätigkeitsschäden an zur Verfügung gestelltem Fremdmaterial
Hier geht es um die sog. Montageklausel, mit der Tätigkeitsschäden an vom Auftraggeber gestellten Sachen mitversichert werden sollen. Manche Versicherer begrenzen den Deckungsumfang auf Schäden außerhalb des eigenen Betriebsgrundstücks. Beispiel: Sie haben den Auftrag, eine Küche zu montieren. Die Küche wird vom Auftraggeber gestellt. Sie sägen den Ausschnitt für die Spüle zu groß aus und die Küchenarbeitsplatte muss ersetzt werden.
Lohnbearbeitungsschäden bei vor- und nachgelagerten Tätigkeiten
Lohnbearbeitungsschäden sind grundsätzlich innerhalb der Tätigkeitsschadenklausel wieder ausgeschlossen, weil Mängel oder Schäden an den zu bearbeitenden Sachen nicht versicherbare Erfüllungsansprüche darstellen. Über diese Klausel bieten einige Versicherer Deckung, falls diese Sachen nicht bei der eigentlichen Bearbeitung, aber z. B. bei der Lagerung im Voraus oder dem Verpacken im Nachhinein beschädigt werden.
Lohnbearbeitungsschäden während der unmittelbaren Bearbeitung
Lohnbearbeitungsschäden sind grundsätzlich innerhalb der Tätigkeitsschadenklausel wieder ausgeschlossen, weil Mängel oder Schäden an den zu bearbeitenden Sachen nicht versicherbare Erfüllungsansprüche darstellen. Über diese Klausel bieten einige Versicherer Deckung, falls diese Sachen nicht nur außerhalb der eigentlichen Bearbeitung, sondern auch währenddessen beschädigt werden, z. B. bei einer Reparatur.
Mängelbeseitigungsnebenkosten im Handwerk!
Einer Deiner Mitarbeiter hat in der Wand eine Wasserleitung fehlerhaft installiert (Werkmangel). Durch austretendes Wasser wurden die Wand und die Decke der darunterliegenden Wohnung durchfeuchtet (= Folgeschaden). Um die Reparatur durchführen zu können, muss die Leitung durch Aufschlagen der Wand freigelegt werden. Später ist die Wand wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, einschließlich Putz-, Tapezier- und Malerarbeiten (Mängelbeseitigungsnebenkosten). Ein anderes Gewerk muss also zerstört werden, um den Mangel am eigenen Gewerk beheben zu können. Der Folgeschaden an Wand und Decke ist ebenfalls versichert.
Nachbesserungsbegleitschäden im Handwerk!
Ein Fliesenlegemeister hatte den Auftrag, ein Badezimmer in einer Hotelsuite mit hochwertigen Glasfliesen auszustatten. Wie immer benutzte er seinen Standard-Klebstoff. Nach kurzer Zeit lösten sich jedoch einzelne Fliesen. Gemeinsam mit dem Baustoffhändler stellte der Handwerker fest, dass der verwendete Klebstoff nicht für Glasfliesen geeignet ist. Er musste also alle Fliesen abstemmen, neue Fliesen kaufen und neu verlegen. Diesmal mit dem richtigen Kleber. In diesem Zug mussten auch noch zusätzlich die bereits von einem Glaser eingebauten Duschabtrennungen demontiert und anschließend wieder angebracht werden. Hierdurch entstanden insgesamt zusätzliche Kosten in Höhe von 6.000 Euro, die der Bauherr dem Handwerker in Rechnung stellte. Durch den falschen Klebstoff entstand kein unmittelbarer Sachschaden. Die Kosten für die Demontage und Wiedermontage der Duschtrennwände durch den Glaser (= Nachbesserungsbegleitschäden an fremden Gewerken) wären über diese Klausel mitversichert, nicht aber die selbst verlegten Fliesen (= eigenes Gewerk).
AKB-Zusatzdeckung im Handwerk!
Hier geht es um versicherungspflichtige, aber nicht zugelassene Kfz und Gabelstapler über 6 km/h (Kfz) bzw. 20 km/h (selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler) auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. zugängliches Betriebsgrundstück). Hier bietet die AKB-Zusatzdeckung eine Auffangdeckung, falls keine Kfz-Haftpflicht besteht.
Belegschafts- und Besucherhabe
Du versäumst es versehentlich, einen beschädigten Spind Deines Mitarbeiters reparieren zu lassen. Aufgrund dessen kommt eine Lederjacke abhanden.
Schlüssel- und Codekartenverlust im Handwerk!
Ein Mitarbeiter von Dir verliert aus Unachtsamkeit den ihm überlassenen Schlüssel für die Geschäftsräume Deines Kunden, in denen Renovierungsarbeiten vorgenommen werden sollten. Vorsorglich muss die Schließanlage ausgetauscht werden. Neben den Kosten für die neue Schließanlage kommt der Versicherer auch für die Erneuerung der Schlüssel auf.
Folgeschäden Schlüssel- und Codekartenverlust
Ein Mitarbeiter von Dir verliert aus Unachtsamkeit den ihm überlassenen Schlüssel für die Geschäftsräume Deines Kunden, in denen Renovierungsarbeiten vorgenommen werden sollten. Der Schlüssel gelangt in falsche Hände und nun werden die Geschäftsräume Deines Kunden ausgeraubt (= Folge-schaden des Schlüsselverlusts).
Energieerzeugungsanlagen (z. B. Fotovoltaik, Solarthermie)
Setze auf erneuerbare Energien und auf dem Dach Deines Betriebsgebäudes oder auf dem Betriebsgrundstück befindet sich eine Fotovoltaikanlage? Dann solltest Du bei dieser Klausel genau hinsehen. Die Unterschiede der Anbieter liegen darin, ob Du eine Begrenzung der Spitzenleistung (kWp = Kilowatt Peak) in Deiner Police hast und ob das Einspeiserisiko gedeckt ist.
Aktive Werklohn-, Kaufpreis-, Mietentgeltklage
Dein Auftraggeber behauptet, dass ihm aufgrund Deiner Arbeiten ein Schaden an seinem Eigentum von 20.000 Euro entstanden ist. Da er die Rechnung für Deine Werkleistung in Höhe von 5.000 Euro noch nicht bezahlt hat, erklärt er die Aufrechnung. „Solange der Schaden nicht geklärt ist, behalte ich Deinen Werklohn ein.“ Es bleibt nur die gerichtliche Durchsetzung der Werkleistung. Ersetzt werden die rechtlichen Kosten abzüglich des Anteils der Werklohnforderung am Schaden, hier also 75 % (abzgl. 5.000 Euro/20.000 Euro).
Erweiterter Strafrechtsschutz
Nur durch diesen Einschluss besteht auch Deckung für den Vorwurf von Vorsatzdelikten, solange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt und der Vorwurf im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit steht. Ein Beispiel: Im Zuge einer Gebäudesanierung werden elektrische Leitungen neu verlegt. Durch eine nicht fachgerecht vorgenommene Isolierung kommt es zu einem Kurzschluss, der einen Brand auslöst. Dabei erleiden mehrere Bewohner des Hauses Rauchvergiftungen und Brandverletzungen. Gegen den Elektromeister leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und schwerer Brandstiftung ein.
Gebrauch und Halten von Drohnen im Handwerk!
Du möchtest mittels einer Drohne Luftaufnahmen zu einem Objekt machen. Dabei verlierst Du die Kontrolle über das Flugobjekt, worauf es abstürzt und einen Passanten am Kopf trifft. Dieser muss mit einer schweren Kopfverletzung im Krankenhaus behandelt werden und macht die Behandlungskosten bei Dir geltend.
Nachhaftung (nach vollständiger Betriebsaufgabe)
Auch wenn wir Dir das für Deinen Betrieb niemals wünschen, sollte das Thema nie unter den Tisch fallen. Du haftest auch nach Betriebsaufgabe für Schadenfälle, die durch die damalige Tätigkeit entstanden sind.
MIETSACHSCHÄDEN
An Gebäuden sowie Räumen durch Feuer, Leitungswasser und/oder Abwasser
Ein Schlauch der schlecht gewarteten Spülmaschine in der betrieblichen Kaffeeküche platzt. Das austretende Wasser beschädigt die Wandverkleidung der gemieteten Betriebsräume.
An Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen.
Durch einen Fahrfehler beschädigt einer Deiner Mitarbeiter mit einem Gabelstapler das Tor der gemieteten Lagerhalle und verursacht daran somit einen Mietsachschaden.
Aus Anlass von Dienst- und Geschäftsreisen
Du mietest während einer Geschäftsreise zu Verhandlungszwecken ein Konferenzzimmer in einem Hotel. In einem unachtsamen Moment stößt Du eine Kanne mit Kaffee um, der Flecken auf dem Teppichboden verursacht.
An beweglichen Sachen (z. B. Arbeitsmaschinen, Werkzeuge, Stapler)
Beim Rangieren fährt Dein Mitarbeiter mit einem gemieteten Bagger wegen eines Fahrfehlers gegen eine Wand. Dabei wird der Bagger erheblich beschädigt. Diese Schäden sind gedeckt. Zu beachten ist jedoch, dass die Versicherer das Risiko nur bis zu einer gewissen Mietdauer absichern. Hier gibt es mitunter erhebliche Unterschiede.
An Gebäuden „untereinander“
Hier geht es um Fälle, wo z. B. das Betriebsgebäude durch die Ehefrau des Betriebsinhabers an dessen Betrieb (GmbH) vermietet wird. Falls nun ein Mitarbeiter dieses Gebäude durch z. B. einen Fahrzeuganprall beschädigt, liegt ein im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht versicherter Eigenschaden vor. Hintergrund ist die mögliche Kollusionsgefahr zwischen Schadenverursacher und Geschädigter. Einige wenige Versicherer bieten über den VEMA-Klauselbogen Deckung zumindest bis zu einem Sublimit.
Obhutsschäden im Handwerk!
Über Mietsachschäden hinaus geht es hier um Schäden an Gegenständen, die Du aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung in Obhut bzw. Verwahrung haben. Beispiel: Ein Bauherr kauft Module für die Installation einer Fotovoltaikanlage. Durch einen separaten Verwahrungsvertrag übergibt er die Module an Deine Montagefirma mit dem Auftrag, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu installieren. Die Module werden solange in einem Container aufbewahrt. Leider vergisst Dein Mitarbeiter diesen Container abzuschließen und die Module werden gestohlen.
AUSLANDSSCHÄDEN
Geschäfts- und Dienstreisen, Ausstellungen, Messen, Vorführungen
Während der Geschäftsreise werden verschiedenste Fortbewegungsmittel benutzt. Um in Rom zum Termin zu kommen, benutzt Du die U-Bahn. Im Gedränge schubst Du unachtsamerweise einen Passanten. Dieser fällt auf die Gleise und bricht sich ein Bein. Das Schmerzensgeld sowie die Arztkosten werden von Deiner Betriebshaftpflicht übernommen, da diese über die entsprechende Klausel auch im Ausland Versicherungsschutz bietet.
Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten
Während der Montage der Solaranlage bei Deinem Kunden in Österreich löst sich ein Dachziegel. Der Ziegel kracht ungebremst auf das Auto Deines Kunden. Mit diesem Einschluss hast Du Deckung für den angerichteten Sachschaden.
Indirekte Exporte
Als Hersteller von Schuhen hast Du Dir einen Namen gemacht. Du belieferst einen deutschen Großhändler mit neuen Schuhen. Der Großhändler verkauft die Schuhe dann an weitere Einzelhändler in Großbritannien. Leider bemerkst Du bei der Produktion nicht, dass die Schuhe einen Mangel haben. Die verwendeten Sohlennägel ragen über der Sohle hinaus. Ein Endkunde bemerkt dies auf Anhieb auch nicht. Zur Eingewöhnungsphase zieht er Schuhe Deiner Produktion zu Hause an und bemerkt nach geraumer Zeit, dass sein Parkett zerkratzt ist. Dieser Schaden ist auf die fehlerhaften Schuhe zurückzuführen. Du musst für den Sachschaden aufkommen.
Direkte Exporte
Du lieferst Deine hergestellte Kleidung an einen Verkaufsladen in Tschechien. Der Posten Kleidung wird gleich im Laden ausgestellt und nach kurzer Zeit verkauft sich schon das erste T-Shirt. Nach ein paar Tagen kommt der Kunde jedoch wieder in die Boutique zurück. Durch das Tragen Deines T-Shirts hat die Kundin heftige Hautreizungen erlitten. Der Grund sind Schadstoffe, mit denen das verwendete Garn belastet ist.
ERWEITERTE PRODUKTHAFTPFLICHT
Schäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens vereinbarter Eigenschaften
Du stellst Behälter zur Lagerung von Flüssigkeiten her. Nun lieferst Du eine Anzahl von Behältern an einen Getränkehersteller. Da die Behälter nicht – wie vereinbart – geschmacksneutral sind, wird der Inhalt unbrauchbar und der Getränkehersteller macht daraufhin Schadenersatz bei Dir geltend.
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden im Handwerk!
Hierbei handelt es sich um reine Vermögensschäden, denn die Herstellung einer von vornherein mangelhaften Sache stellt keinen Sachschaden dar. Deine Erzeugnisse werden mit anderen Produkten verbunden, vermischt oder verarbeitet. Dein fehlerhaftes Erzeugnis führt zu einem mangelhaft hergestellten Produkt. Eine Trennung ist nicht möglich oder es wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgenommen. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies sehr gut: Du bist Händler für orientalische Spezialitäten und beziehst Deine Ware aus Indien. Eine Großfleischerei bestellt regelmäßig eine Gewürzmischung für die indische Delikatesswurst. Nachdem die Fleischerei eine Charge von 15.000 Würsten ausgeliefert hat, kommt kurze Zeit später die Nachricht, dass alle Würste ungenießbar sind. Die Gewürzmischung enthält verdorbene Zutaten und die Würste dienen nur noch als Tierfutter. Das Fleischereiunternehmen muss die gesamten Würste wieder abholen und für Ihren Kunden, eine große Imbisskette, neue Ware produzieren und neu verpacken. Dadurch kann ein anderer Großauftrag nicht erfüllt werden. Die Fleischerei macht die entstandenen Kosten und Verluste geltend.
Weiterbearbeitung und -verarbeitung
Schäden, die durch ein mangelhaft ausgeliefertes Produkt entstehen. Durch die Weiterverarbeitung wird das Endprodukt des Abnehmers unbrauchbar oder zumindest minderwertig. Nehmen wir an, Du handelst beispielsweise mit weltweit importierten Baumwollgarnen. Diese werden bei Deinen Abnehmern maschinell zu Pullovern gestrickt. Beim anschließenden Bleichen der Pullover stellt sich heraus, dass die gelieferten Garne Fremdkörper enthielten. Dies führt dazu, dass die Pullover nur als zweite Wahl mit einem Preisnachlass verkauft werden können.
Aus- und Einbaukosten inkl. Verbrauchsgüterkauf und gewerblicher Kauf
Dieser Punkt lässt sich am besten durch ein Beispiel verdeutlichen. Nehmen wir an, dass Du Inhaber eines Fliesenhandels sind. Hr. Mustermann kauft bei Dir Fliesen für sein neues Bad. Nach dem Verlegen und Reinigen bemerkt er, dass die Fliesen durch das Reinigungsmittel einen Grauschimmer bekommen haben. Es stellt sich heraus, dass die Beschichtung der Fliesen durch die lange und nicht fachgerechte Lagerung zerstört wurde. Die Fliesen müssen durch neue ersetzt werden. Die Aus- und Einbaukosten der mangelhaften Ware sind durch
diese Klausel eingeschlossen. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn der Händler die Fliesen selbst verlegt oder jemanden dafür beauftragt und der Mangel seine Ursache im Einbau/in der Montage hat (hier nicht der Fall, da der Mangel auf nicht fachgerechte Lagerung zurückzuführen ist).
Aus- und Einbaukosten beim Einzelteileaustausch, Reparaturkosten, andere Mangelbeseitigungsmaßnahmen im Handwerk!
Du lieferst einem Waschmaschinenhersteller die komplett montierte elektronische Steuerung der Maschine. Über diese Klausel ist der Austausch eines defekten Programmschalters der Maschine (als Einzelteil der Steuerung) gedeckt. Diese Deckung ist vor allem für Systemhersteller, die komplexe, aus Einzelteilen bestehende Erzeugnisse herstellen und/oder handeln.
Schäden durch mangelhafte Maschinen im Handwerk!
Du lieferst eine Maschine für die Produktion von Kunststoffflaschen. Infolge eines Fehlers bei der Einstellung der Maschine durch Dich weist eine Serie der produzierten Flaschen kleinere Mängel auf, die durch eine Nachbearbeitung beseitigt werden können. Außerdem kann die Verpackungsabteilung Deines Kunden deswegen eine Weile nicht arbeiten und es entstehen dort fortlaufende Kosten. Beide Kostenpositionen sind über diese Klausel gedeckt.
Prüf- und Sortierkosten
Hier geht es um Kosten der Prüfung und des Aussortierens (nicht dagegen die Kosten der Stichprobe), wenn sich herausstellt, dass Teile eines in Serie hergestellten Produkts (einer Charge) fehlerhaft sind und anzunehmen ist, dass weitere Teile oder sogar die ganze Charge fehlerhaft sind.
VERMÖGENSSCHÄDEN
Aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
Schadenbeispiel: Du versendest eine E-Mail mit vertraulichen Daten Deines Kunden an den falschen Empfänger. Dein Kunde ist ein Unternehmer in wirtschaftlicher Schieflage, was nun an die Öffentlichkeit gerät. Sein Ruf ist geschädigt und er macht sowohl einen Vermögensschaden aus Umsatzausfall als auch einen immateriellen Schaden wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Dir geltend. Es ist grundsätzlich wichtig, dass sich der Versicherungsschutz auch auf immaterielle Schäden wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung bezieht, da sich Deine Haftung sowohl als Auftragsdatenverarbeiter als auch als möglicher Datenschutzbeauftragter auf materielle sowie immaterielle Schäden erstreckt.
Auslösen von Fehlalarmen im Handwerk!
Du hast den Auftrag, neue Treppengeländer zu installieren. Bei den erforderlichen Schweißarbeiten wird durch die Rauchentwicklung ein Feueralarm ausgelöst. Da es sich um einen größeren Gebäudekomplex handelt, rückt die Feuerwehr mit dem großen Löschzug an und für den vergeblichen Einsatz macht die Stadt die Anfahrtskosten geltend.
Gutachter/Sachverständigentätigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Personen- und Sachschäden, keine reinen Vermögensschäden. Was aber, wenn Du Deine jahrelange Berufserfahrung nun auch als Sachverständiger oder Gutachter einbringst? Bis zu einem gewissen Sublimit und Umsatz kann Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden aus dieser Tätigkeit bestehen, ohne dass gleich eine separate Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung beantragt werden muss.
Verletzung gewerblicher Schutz-/Urheberrechte
Du verwendest auf Deiner Homepage urheberrechtlich geschützte Bilder und ein falsches Impressum. Der Lizenzinhaber bekommt dies mit, mahnt Dich ab und verlangt darüber hinaus Schadenersatz.
Fehlerhafte Rechtsdienstleistungen (nicht erlaubnispflichtig)
Seit Juli 2008 ist es möglich, Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu erbringen, im Zusammenhang mit der eigentlichen beruflichen Tätigkeit. Damit sind Rechtsdienstleistungen praktisch allen Berufsgruppen als Nebenleistung erlaubt. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Rechtsberatung von ihrer Bedeutung her nicht im Mittelpunkt des Leistungsangebotes stehen darf. Außerdem muss sie zum jeweiligen Berufsbild gehören.
Beispiele:
• Ein Energieberater übernimmt die Kündigung und den Abschluss eines neuen Stromliefervertrages.
• Ein Diplom-Betriebswirt oder Diplom-Wirtschaftsjurist kann Insolvenzberatung durchführen.
• Fördermittelberatung
UMWELTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IM HANDWERK(UHV)
Lagerung und Verwendung von gewässerschädlichen Stoffen der WGK 1-2
Auf dem Lagerplatz Deines Unternehmens befindet sich eine Betriebstankstelle. Durch einen rückwärtsfahrenden Gabelstapler wird die Verbindungsleitung der Zapfsäule zum Tank beschädigt. Eine erhebliche Menge Diesel tritt aus und gelangt über den angrenzenden Bach auf angrenzende Grundstücke. Die Grundstücksbesitzer machen die Kosten für die Dekontaminierung des Bodens bei Dir geltend.
Lagerung und Verwendung von sonstigen gewässerschädlichen Stoffen nach WGK 3 (z. B. Reinigungsmittel)
Neben verunreinigtem Altöl zählen auch diverse Reinigungsmittel und Benzin zu den stark wassergefährdenden Stoffen. Schäden, die bei der Verwendung und/oder Lagerung entstehen, können verheerend sein. Wenn Du derartige Stoffe lagerst oder im Rahmen Deiner betrieblichen Tätigkeit verwendest, ist die Absicherung für Dich von essenzieller Bedeutung.
Kleingebinde
Kleingebinde sind kleine, leicht zu transportierende Behälter. Sie kommen oft zum Einsatz, wenn Substanzen, wie beispielsweise Reinigungsbenzin, beim Kunden benötigt werden. Fällt ein mitgeführter Kanister mit Reinigungsbenzin um, ist das Erdreich auf dem Grundstück des Auftraggebers schnell verunreinigt. Die Kosten, um das Erdreich von den Schadstoffen zu reinigen, trägst Du als Verursacher.
Benzin-, Fett- und Ölabscheider im Handwerk!
Ölabscheider sind Abwasserbehandlungsanlagen in Form eines Beckens. Durch den Dichteunterschied sammelt sich die spezifisch leichtere Flüssigkeit, beispielsweise Öl, an der Wasseroberfläche. Die Leichtflüssigkeiten können abgesaugt und entsorgt werden, um das Wasser wieder zu reinigen. Tritt das abgesaugte Benzin, Fett oder Öl aus, ist der Schaden im Rahmen dieser Klausel abgesichert.
UMWELTSCHADENSVERSICHERUNG IM HANDWERK (USV)
Grunddeckung Umweltschadenversicherung
Auf Deinem Betriebsgrundstück entsteht mangels Wartung und Kontrolle der elektrischen Anlagen ein Brand, der auf den Nachbarbetrieb übergreift. Die extreme Rauchentwicklung führt zu ökologischen Schäden im angrenzenden Naturschutzgebiet.
Zusatzbaustein 1 inkl. Grundwasser
Du verursachst durch Verschulden einen Brand auf dem eigenen Betriebsgrundstück und vernichtest eine dort lebende seltene Fledermausgattung. Die zuständige Behörde fordert die Wiederansiedelung der Fledermauspopulation. Da dies an Ort und Stelle nicht möglich ist, verlangt die Behörde, dass die zerstörte Population an einer anderen Stelle angesiedelt werden muss. Auch hier können die Kosten für die Wiederansiedelung immens sein.
Zusatzbaustein 2
Große Mengen Diesel fließen nach einer Explosion, bei der auch Dein eigener Dieseltank beschädigt wurde, ins Erdreich Deines Betriebsgrundstückes. Bevor Dein Betriebsgrundstück wieder neu verfüllt werden kann, müssen erst einige der oberen Bodenschichten abgetragen werden.
INTERNETNUTZUNG
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
Du hast Daten und Informationen für Deine Kunden und sendest Ihnen diese per E-Mail. Du hast einen Virus auf dem Rechner, der bis dato unbemerkt blieb. Dieser überträgt sich auf den PC des Kunden und legt sein System lahm.
Datenlöschung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten Dritter
Du hast eine Homepage, auf der Du u. a. auch Bestellformulare zum Download anbietest. Bei einem Download von dieser Homepage wird das Computersystem eines Kunden aufgrund fährlässigen Verhaltens eines Mitarbeiters mit einem Virus infiziert und sämtliche Daten gehen verloren.
Verstöße gegen Persönlichkeits- und Namensrechte
Du veranstaltest einen „Tag der offenen Tür“ und machst auch Fotos für Deine Homepage und Deine Social-Media-Accounts. Einer der Besucher erkennt sich auf einem der Fotos und beauftragt einen Anwalt damit Ihnen mitzuteilen, die Fotos, auf denen sein Mandant zu sehen ist, zu entfernen. Der Besucher macht die Anwaltskosten in Höhe von ca. 500 Euro bei Dir geltend. Da Du Dir vorab keine Einwilligungserklärung der Besucher zur Veröffentlichung der Bilder eingeholt hast, musst Du die Bilder entfernen und dem Besucher die angefallenen Anwaltskosten erstatten.
BESONDERHEITEN
Diskriminierung oder Belästigung (AGG)
Du lehnst einen Bewerber ab, weil dieser nicht die ausgeschriebenen Qualifikationen für die freie Stelle besitzt. Der Bewerber pocht aber darauf, dass diese Ablehnung allein wegen einer Benachteiligung seiner Person (z. B. seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft oder seines Alters) getroffen worden sei. Er fordert nun von Dir einerseits Schadenersatz sowie darüber hinaus noch Schmerzensgeld in Höhe von drei Monatsgehältern.
Vollständigkeit Betriebsbeschreibung und mitversicherter Unternehmen
Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist es wichtig, dass alle Tätigkeiten, Betriebsarten etc., des versicherten Betriebes korrekt und erschöpfend angegeben sind. Eine möglichst weite Betriebsbeschreibung ist daher von Vorteil. Zum Beispiel wurde ein Betrieb als Kachelofenbauer mit zugehörigen Fliesenlegerarbeiten versichert. Dieser Betrieb führte aber auch reine Fliesenlegerarbeiten ohne Bezug zum Ofenbau aus. Ein solcher Schaden war dann nicht versichert, da diese Tätigkeit in der Betriebsbeschreibung nicht enthalten war. Falls also
in einem Schadenfall festgestellt wird, dass die Betriebsbeschreibung fehlerhaft/unvollständig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend dennoch Versicherungsschutz geboten werden, wenn z. B. die nicht gemeldete Tätigkeit bereits in der Umsatzmeldung erfasst war und 20 Prozent davon nicht übersteigt. Diese Voraussetzungen können je nach Versicherer etwas variieren.
Beitragsermittlung
Es gibt verschiedene Beitragsbemessungsgrundlagen für die Betriebshaftpflichtversicherung:
• Umsatz
• Lohnsumme
• Mitarbeiteranzahl
Für die korrekte Abbildung des versicherten Risikos im Vergleich zu früheren Angaben ist es maßgeblich, Umsatz, Lohnsumme oder Mitarbeiteranzahl korrekt anzugeben. Dies stellt eine Anzeigepflicht für Dich dar. Erfüllen gemeldeter Umsatz, Lohnsumme oder Mitarbeiteranzahl gewisse Voraussetzungen, die je Versicherer etwas variieren können, gilt die Meldung der Beitragsgrundlage als korrekt abgegeben und Deine Anzeigepflicht somit als erfüllt. Dein Versicherungsschutz ist damit ungefährdet.
Künftige Leistungsverbesserungen (Bedingungsweiterentwicklung)
Im Laufe der Zeit ändern und verbessern sich die Vertragsbedingungen. Durch die Klausel Bedingungsweiterentwicklung profitierst Du auch dadurch, dass Du die Schadenregulierung nach den neuen Bedingungen verlangen kannst. Werden die Bedingungen zu Deinem Vorteil geändert, so gelten die neuen Bedingungen auch für Deinen Vertrag, soweit Du einer etwaigen damit verbundenen Beitragserhöhung nicht widersprichst. Werden die Bedingungen zu Deinem Nachteil geändert, gelten natürlich weiterhin die alten.
Besserstellungsklausel zur Vorversicherung
Sofern ein Vorvertrag zur Betriebshaftpflichtversicherung besteht, kann es sein, dass neben den vielen Verbesserungen des angebotenen Versicherungsschutzes in den Details künftig auch Verschlechterungen enthalten sind. Damit Du einem Wechsel beruhigt zustimmen kannst, bestätigen einige Versicherer, dass im Schadenfall die Bedingungen des Vorvertrages gelten, sofern diese im konkreten Versicherungsfall für Dich vorteilhafter sind.
Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
Besteht ein Vorvertrag, bietet dieser stellenweise geringere Versicherungssummen oder auch weniger Deckungserweiterungen (Konditionen). Der neue Vertrag wird in aller Regel erst zum Ablauf der bestehenden Versicherung abgeschlossen und wirksam. Ansonsten läge eine Doppelversicherung vor und es würde dadurch auch zu einer doppelten Prämienbelastung kommen. Um dies zu vermeiden und um Dir trotzdem rasch den verbesserten Versicherungsschutz zu bieten, werden Summen- und Konditionsdifferenzdeckungen angeboten. So werden Schäden,
die von der bestehenden Versicherung abgedeckt sind, bis zum Vertragsende über diese Versicherung reguliert. Tritt aber ein Schaden auf, der nur oder zumindest stellenweise nur über die neue Versicherung versichert ist, übernimmt die neue Versicherung den Schaden – obwohl der wirkliche Vertragsbeginn erst in der Zukunft liegt. Sie übernimmt also die Differenz des neuen zum alten Vertrag.
Kürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung um max. 20 %
Für den Versicherer ist es wichtig, frühzeitig von geltend gemachten Schadenersatzansprüchen zu erfahren, u. a. damit auf rechtliche Schritte gegen den Versicherungsnehmer rechtzeitig reagiert werden kann. Dafür hat der Versicherungsnehmer gewisse Obliegenheiten, nicht nur im Versicherungsfall, einzuhalten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit grob fahrlässig, indem er zum Beispiel einen Versicherungsfall erst nach einem Monat meldet, kann dies zu einer Leistungskürzung des Versiche-
rers führen. Mit dieser Klausel ist gewährleistet, dass sich der Versicherer in solchen Fällen nicht auf sein Leistungskürzungsrecht beruft bzw. dieses nur bis zu einer geringen Quote ausübt.
Verzicht auf Rücktritt bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung
Vor Vertragsabschluss bist Du dazu verpflichtet, alle Deine bekannten Gefahrumstände anzugeben, nach denen der Versicherer Dich gefragt hat, z. B. zur betrieblichen Tätigkeit, Umwelt- oder Auslandsrisiken. Unvollständige und unrichtige Angaben berechtigen den Versicherer zum Vertragsrücktritt. Liegt eine solche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung jedoch schon länger zurück oder handelt es sich um Bagatellschäden, so verzichtet der Versicherer auf sein Rücktrittsrecht. Die Definition des Bagatellschadens kann je Versicherer etwas variieren.
Versehensklausel
Hast Du es als Versicherungsnehmer – fahrlässig – versäumt, Deinen Pflichten nachzukommen? Dann sei froh, wenn die Versehensklausel in Deinem Deckungsumfang enthalten ist. Denn diese schützt davor, dass die Versicherung ggf. nicht leisten muss. Zu den Pflichten und Obliegenheiten gehört unter anderem die fristgerechte und zeitnahe Meldung von verursachten Schäden, außerdem die Mitteilung über mögliche Veränderungen von Risiken etc. Kannst Du glaubhaft nachweisen, dass es sich beim Versäumnis einer Pflicht um ein Versehen gehandelt hat und diese nach Kenntnisnahme unmittelbar nachgeholt wurde, behältst Du Deinen Versicherungsschutz.
Regressverzicht
Du kannst vor dem Schadenfall vereinbaren, dass auf den Regress gegen eine andere Person verzichtet wird, ohne dass dies den Versicherungsschutz beeinträchtigt. Du kannst damit z. B. auf eine Regressnahme bei einem wichtigen Kunden der Mitarbeiter verzichten, auch wenn dieser eine Teilschuld an einem eingetretenen Schadenfall hat. Ausnahmen sind allerdings in der Regel Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung.
Rückwärtsversicherung bei Ablauf zeitlicher Frist oder Unklarheit Schadenzeitpunkt
Vor allem nach einem Versichererwechsel kann es zu unklaren Zuständigkeiten im Schadenfall kommen. Beispiel: Montagearbeiten 2017 durchgeführt, Versichererwechsel per 01.01.2018, Auftraggeber bemerkt den Schaden aber erst 2018. Welcher Versicherer ist nun für das Schadenereignis zuständig? Bei Unklarheit und bis zur endgültigen Klärung erstmal der neue Versicherer – über diese Klausel des VEMA-Klauselbogens.
Neuwertentschädigung
Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert einer beschädigten Sache an den Geschädigten. Dies führt besonders bei technischen Geräten in der Regel zu hohen Differenzen zwischen Neuwert bzw. Wiederbeschaffungskosten und Zeitwert (= Entschädigung des Versicherers). Mittels dieser Klausel kannst Du entscheiden, ob der Geschädigte den Neuwert der beschädigten Sache erhalten soll. Eine Klausel, die sonst nur in sehr leistungsstarken Privathaftpflichtversicherungen zu finden ist.
PRIVATE RISIKEN
Privat- und/oder Tierhalterhaftpflicht
Hier kannst Du ein paar Euro sparen, denn der ein oder andere Versicherer hat neben der prämienfreien Privathaftpflichtversicherung auch die Tierhalterhaftpflicht für einen Hund eingeschlossen. In der Regel sind die Betriebshaftpflichtversicherungen mit einem Standardtarif der Privathaftpflicht versehen. Du hast jedoch dann stets die Möglichkeit, optional auf die besseren Bedingungen aufzustocken.