Im vergangenen Dezember hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zugestimmt, die EU-Richtlinie über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH-Richtlinie, EU 2021/2118) in deutsches Recht umzusetzen. Betroffen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h wie beispielsweise Gabelstapler, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumfahrzeuge u. a., die bisher in der Regel pauschal in der Betriebs- bzw. Privathaftpflichtversicherung der Halter berücksichtigt wurden. Künftig wird für diese Fahrzeuge eine eigenständige Versicherung verpflichtend. Die Frist zur Umstellung der Versicherungsverträge wurde vom Gesetzgeber nun bis zum 1. Januar 2025 verlängert.
Als Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in Versicherungs angelegenheiten ist es uns ein Anliegen, Sie frühzeitig über Neuerungen zu informieren. Um sicherzustellen, dass Ihre Maschinen auch nach Inkrafttreten ausreichend geschützt sind und Ihnen darüber hinaus kein Ärger droht, empfehlen wir Ihnen, bestehende Versicherungspolicen rechtzeitig überprüfen zu lassen, um gegebenen
falls Verträge anpassen zu können.