Betriebshaft- pflicht für Dachdecker: So sicherst Du Deinen Betrieb richtig ab
Dachdecker arbeiten täglich in großer Höhe, auf wechselnden Baustellen und direkt am Eigentum ihrer Kunden. Dabei kommen Werkzeuge, Maschinen, Gerüste, Kräne und unterschiedlichste Baumaterialien zum Einsatz. Trotz sorgfältiger Arbeit und hoher Sicherheitsstandards kann ein Missgeschick nie vollständig ausgeschlossen werden. Ein herabfallender Gegenstand, eine beschädigte Fassade oder eine undichte Stelle am Dach kann schnell erhebliche Kosten verursachen.
Eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker gehört deshalb zu den wichtigsten Absicherungen eines Dachdeckerbetriebs. Sie schützt den Betrieb im Rahmen der vereinbarten Leistungen vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche und unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Doch welche Schäden sind versichert? Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Welche Leistungen sind für Dachdecker besonders wichtig? Und welche weiteren Versicherungen können das betriebliche Absicherungskonzept sinnvoll ergänzen? In diesem Ratgeber erhältst Du einen ausführlichen Überblick.
Kurz erklärt: Was leistet eine Betriebshaftpflicht für Dachdecker?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob Dein Dachdeckerbetrieb für einen gemeldeten Schaden rechtlich verantwortlich ist. Ist der Anspruch berechtigt und vom Vertrag gedeckt, übernimmt der Versicherer die Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ist die Forderung unberechtigt oder zu hoch, wehrt der Versicherer sie für Dich ab.
Die Betriebshaftpflicht erfüllt damit drei zentrale Aufgaben:
- Sie prüft Schadenersatzansprüche Dritter.
- Sie reguliert berechtigte, versicherte Ansprüche.
- Sie wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.
Dieser Schutz wird häufig als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Er kann besonders wertvoll sein, weil nicht jeder gegen den Betrieb erhobene Anspruch tatsächlich berechtigt ist.
Wer ist über die Betriebshaftpflicht versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich grundsätzlich auf die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Dachdeckerbetriebs. Nach Maßgabe des Vertrags können neben dem Unternehmen unter anderem folgende Personen mitversichert sein:
- Inhaber und Inhaberinnen,
- Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter,
- fest angestellte Mitarbeiter,
- Auszubildende,
- Praktikanten,
- Ferienjobber,
- Aushilfen
- und weitere betriebliche Erfüllungsgehilfen.
Welche Personen und Tätigkeiten konkret eingeschlossen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Besonders bei freien Mitarbeitern, Nachunternehmern oder Arbeitsgemeinschaften sollte genau geprüft werden, wie weit der Versicherungsschutz reicht.
Warum ist die Betriebshaftpflicht für Dachdecker so wichtig?
Bei Dacharbeiten können bereits kleine Fehler hohe Schäden verursachen. Wird beispielsweise ein Gebäude beschädigt oder eine Person verletzt, können neben Reparaturkosten auch Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld oder langfristige Rentenzahlungen gefordert werden.
Besonders Personenschäden können eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz muss der Betrieb berechtigte Ansprüche grundsätzlich aus dem eigenen Vermögen begleichen. Je nach Rechtsform und Sachverhalt kann unter Umständen auch eine persönliche Haftung eine Rolle spielen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher nicht nur eine Absicherung für einzelne Baustellen. Sie gehört für viele Dachdeckerbetriebe zu den wichtigsten Grundlagen eines tragfähigen betrieblichen Risikokonzepts.
Schadenbeispiel: Ein Gerüstteil beschädigt ein Fahrzeug
Ein Dachdeckerbetrieb soll das Dach eines Mehrfamilienhauses vollständig neu eindecken. Für die Arbeiten wird ein Gerüst aufgebaut. In der Nacht löst sich ein nicht ausreichend befestigtes Gerüstbrett und fällt auf das geparkte Fahrzeug eines Nachbarn. Dabei werden das Dach und die Frontscheibe des Autos beschädigt.
Der Fahrzeughalter verlangt Ersatz der Reparaturkosten. Die Betriebshaftpflicht prüft zunächst, ob der Dachdeckerbetrieb für den Schaden haftet und ob dieser vom vereinbarten Versicherungsschutz umfasst ist. Ist beides der Fall, übernimmt sie die berechtigten Kosten bis zur vereinbarten Höhe.
Wurde das Gerüst von einem anderen Unternehmen aufgebaut, kann die Haftungsfrage komplizierter sein. Dann wird unter anderem geprüft, wer für die Sicherung verantwortlich war und ob Regressansprüche gegen einen beteiligten Dritten bestehen.
Welche Schäden kann eine Betriebshaftpflicht für Dachdecker abdecken?
Der Versicherungsschutz umfasst üblicherweise bestimmte Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Entscheidend sind jedoch immer die vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein Mensch verletzt wird, gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet oder zu Tode kommt.
Ein Beispiel: Während Dacharbeiten fällt ein Werkzeug vom Gerüst und trifft einen Passanten. Neben den Behandlungskosten können Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und gegebenenfalls langfristige Folgekosten entstehen.
Sachschäden
Von einem Sachschaden spricht man, wenn eine fremde Sache beschädigt oder zerstört wird.
Ein Beispiel: Bei Schweißarbeiten entsteht ein Brand, der Teile des Gebäudes und die Einrichtung des Auftraggebers beschädigt. Sofern der Schaden unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt und keine Ausschlüsse greifen, prüft und reguliert die Betriebshaftpflicht die Ansprüche.
Daraus entstehende Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden kann als Folge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen.
Ein Beispiel: Durch einen versicherten Wasserschaden können Geschäftsräume vorübergehend nicht genutzt werden. Der betroffene Betrieb macht neben den Reparaturkosten auch einen nachweisbaren Ertragsausfall geltend.
Davon zu unterscheiden sind reine Vermögensschäden, denen kein versicherter Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Ob und in welchem Umfang solche Schäden abgesichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif und den vereinbarten Erweiterungen ab.
Welche Tätigkeiten sollten im Vertrag berücksichtigt werden?
Damit die Betriebshaftpflicht im Schadenfall zuverlässig greifen kann, müssen die tatsächlichen Tätigkeiten des Dachdeckerbetriebs vollständig und korrekt beschrieben sein. Neben klassischen Dachdeckerarbeiten können beispielsweise folgende Tätigkeiten relevant sein:
- Neueindeckung und Sanierung von Dächern,
- Arbeiten an Flach-, Steil- und Metalldächern,
- Dachabdichtungen,
- Bauwerksabdichtungen,
- Montage von Dachfenstern,
- Installation von Solaranlagen oder deren Vorbereitung,
- Fassaden- und Verkleidungsarbeiten,
- Klempner- und Spenglerarbeiten,
- Wartungs-, Reparatur- und Notdienstarbeiten,
- Gerüstbau als Nebenleistung,
- Einsatz von Kränen, Winden und Arbeitsmaschinen,
- Arbeiten mit offener Flamme oder Heißverfahren,
- Beauftragung von Subunternehmern
- sowie ergänzende handwerkliche Tätigkeiten.
Kommen neue Tätigkeitsbereiche hinzu, solltest Du Deinen Versicherungsmakler rechtzeitig informieren. Ein veraltetes oder zu eng beschriebenes Betriebsbild kann im Schadenfall zu Problemen führen.
Wichtige Leistungsbausteine für Dachdeckerbetriebe
Eine günstige Prämie allein sagt wenig über die Qualität einer Betriebshaftpflichtversicherung aus. Für Dachdecker können unter anderem die folgenden Leistungsbausteine wichtig sein:
- ausreichend hohe Versicherungssummen,
- Tätigkeitsschäden und Bearbeitungsschäden,
- Mietsachschäden,
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Arbeitsgeräten,
- Be- und Entladeschäden,
- Leitungsschäden,
- Schlüsselverlust und Austausch von Schließanlagen,
- Nachbesserungsbegleitschäden,
- Mangelbeseitigungsnebenkosten,
- Schäden durch den Einsatz von Subunternehmern,
- Umweltbasis- und Umweltschadendeckung,
- Schäden durch nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
- Einsatz von Kränen, Hebebühnen und Winden,
- Schäden bei Gerüstbauarbeiten,
- Abhandenkommen fremder Sachen,
- Auslandsschäden,
- erweiterte Produkthaftpflicht, sofern benötigt,
- Vorsorgedeckung für neu hinzukommende Risiken
- und eine ausreichende Jahreshöchstleistung.
Nicht jeder Dachdeckerbetrieb benötigt jeden Baustein. Entscheidend ist, welche Arbeiten Du tatsächlich ausführst, welche Geräte eingesetzt werden und welche Anforderungen Deine Auftraggeber stellen.
Was sind Tätigkeitsschäden?
Tätigkeitsschäden entstehen unmittelbar an einer fremden Sache, an oder mit der gearbeitet wird.
Ein Beispiel: Bei der Montage eines Dachfensters wird der Fensterrahmen beschädigt. Ein anderes Beispiel wäre eine beschädigte Fassade, an der gerade Anschlussarbeiten durchgeführt werden.
Solche Schäden waren in älteren oder sehr einfach ausgestatteten Haftpflichtverträgen häufig stark eingeschränkt. Moderne Tarife können Tätigkeitsschäden weitergehend einschließen. Dennoch gelten oft Entschädigungsgrenzen oder Selbstbeteiligungen, die vor dem Abschluss geprüft werden sollten.
Was sind Nachbesserungs- begleitschäden?
Muss eine mangelhafte eigene Leistung nachgebessert werden, ist die eigentliche Mangelbeseitigung normalerweise nicht Aufgabe der Betriebshaftpflichtversicherung. Entstehen jedoch zusätzliche Schäden oder Kosten, um an die mangelhafte Stelle zu gelangen, können sogenannte Nachbesserungsbegleitschäden vorliegen.
Ein Beispiel: Eine fehlerhafte Abdichtung muss korrigiert werden. Um die betroffene Stelle zu erreichen, müssen zuvor andere, ursprünglich mangelfreie Bauteile entfernt und später wiederhergestellt werden.
Ob und in welchem Umfang solche Kosten abgesichert sind, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Gerade für Dachdecker kann eine entsprechende Deckungserweiterung besonders wichtig sein.
Welche Schäden sind häufig nicht versichert?
Auch eine umfangreiche Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht jeden denkbaren Schaden ab. Typische Ausschlüsse oder Einschränkungen betreffen beispielsweise:
- vorsätzlich verursachte Schäden,
- eigene Schäden des versicherten Betriebs,
- reine Erfüllungsansprüche,
- die bloße Beseitigung der eigenen mangelhaften Arbeit,
- vertraglich übernommene Haftung, die über die gesetzliche Haftung hinausgeht,
- nicht angezeigte oder nicht versicherte Tätigkeiten,
- bestimmte Schäden an geliehenen, gemieteten oder bearbeiteten Sachen,
- bestimmte reine Vermögensschäden,
- Schäden durch bekannte Mängel
- und vertraglich ausgeschlossene Auslandstätigkeiten.
Ein Erfüllungsschaden liegt vereinfacht ausgedrückt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht wird und lediglich die eigene mangelhafte Arbeit korrigiert werden muss. Die Betriebshaftpflicht ist grundsätzlich kein Ersatz für eine Garantie oder Gewährleistung auf die eigene Leistung.
Da sich Ausschlüsse und Erweiterungen von Tarif zu Tarif unterscheiden, sollten die Bedingungen immer auf das konkrete Tätigkeitsprofil des Dachdeckerbetriebs abgestimmt werden.
Wo gilt die Betriebshaftpflicht- versicherung?
Der räumliche Geltungsbereich ist tarifabhängig. Viele Verträge bieten Versicherungsschutz für Tätigkeiten innerhalb Deutschlands oder Europas. Weltweite Tätigkeiten und direkte Exporte müssen dagegen häufig gesondert vereinbart werden.
Bei Arbeiten im Ausland sollte vorab geprüft werden:
- In welchem Land wird der Auftrag ausgeführt?
- Wie lange dauert der Auslandsaufenthalt?
- Werden dort eigene Mitarbeiter eingesetzt?
- Werden Produkte oder Bauteile direkt exportiert?
- Gelangen Produkte nur indirekt ins Ausland?
- Gelten besondere rechtliche Anforderungen?
- Sind die USA und Kanada eingeschlossen oder ausgeschlossen?
Gerade bei Aufträgen außerhalb Europas solltest Du Deinen Versicherungsmakler informieren, bevor Du mit den Arbeiten beginnst.
Wie hoch sollte die Versicherungs- summe sein?
Die passende Versicherungssumme hängt vom individuellen Risiko des Dachdeckerbetriebs ab. Eine pauschale Empfehlung kann die konkrete Prüfung daher nicht ersetzen.
Bei der Ermittlung sollten unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Größe und Jahresumsatz des Betriebs,
- Anzahl der Mitarbeiter,
- Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten,
- typische Größe und Wert der Bauprojekte,
- mögliche Personenschäden,
- Einsatz von Subunternehmern,
- Arbeiten an besonders hochwertigen Gebäuden,
- Arbeiten mit Feuer oder hohen Temperaturen,
- Einsatz von Kränen und Maschinen,
- Tätigkeiten im Ausland
- sowie Anforderungen von Auftraggebern und Generalunternehmern.
Neben der Versicherungssumme pro Schadenfall ist auch die Jahreshöchstleistung wichtig. Manche Versicherer begrenzen die gesamte Entschädigung innerhalb eines Versicherungsjahres auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bezahlt die Betriebshaftpflicht im Schadenfall?
Ist ein Anspruch berechtigt, versichert und ausreichend nachgewiesen, kann die Betriebshaftpflicht abhängig vom Schaden beispielsweise folgende Kosten übernehmen:
- Reparatur- oder Wiederherstellungskosten,
- Wiederbeschaffungswerte beschädigter Sachen,
- Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten,
- Verdienstausfall,
- Schmerzensgeld,
- Rentenzahlungen,
- daraus entstehende Vermögensschäden,
- notwendige Gutachterkosten
- sowie Rechts- und Prozesskosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei der Entschädigung berücksichtigt. Ob eine Selbstbeteiligung anfällt und wie hoch sie ist, kann je nach Schadenart und Tarif unterschiedlich sein.
Was solltest Du nach einem Schaden tun?
Im Schadenfall ist eine schnelle und sorgfältige Dokumentation wichtig. Folgende Schritte können helfen:
- Sichere die Schadenstelle und verhindere weitere Schäden, soweit dies gefahrlos möglich ist.
- Kümmere Dich bei Personenschäden zuerst um die notwendige Hilfe.
- Fotografiere die Schadenstelle und die beschädigten Gegenstände.
- Notiere den Ablauf, den Zeitpunkt und die beteiligten Personen.
- Sichere Kontaktdaten von Zeugen.
- Informiere Deinen Versicherungsmakler oder Versicherer möglichst schnell.
- Reiche alle vorhandenen Unterlagen vollständig ein.
- Erkenne Ansprüche nicht eigenmächtig an und leiste keine Zahlung ohne Abstimmung mit dem Versicherer.
Ein Schuldanerkenntnis oder eine vorschnelle Zahlung kann die Schadenbearbeitung erschweren. Gib die Forderung deshalb zunächst zur Prüfung weiter.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Dachdecker?
Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker werden individuell berechnet. Einfluss auf den Beitrag haben unter anderem:
- der Jahresumsatz,
- die Lohn- und Gehaltssumme,
- die Zahl der Mitarbeiter,
- die ausgeübten Tätigkeiten,
- der Anteil besonders risikoreicher Arbeiten,
- der Einsatz von Subunternehmern,
- die gewünschte Versicherungssumme,
- vereinbarte Zusatzbausteine,
- die Höhe der Selbstbeteiligung
- und der bisherige Schadenverlauf.
Ein seriöser Vergleich sollte deshalb nicht nur den Beitrag betrachten. Entscheidend ist, ob der Vertrag die tatsächlich ausgeübten Arbeiten und die wesentlichen Risiken des Dachdeckerbetriebs abdeckt.
Welche weiteren Versicherungen sind für Dachdecker sinnvoll?
Die Betriebshaftpflicht bildet eine wichtige Grundlage, deckt aber nicht sämtliche betrieblichen Risiken ab. Abhängig von der Größe und Ausstattung des Dachdeckerbetriebs können weitere Versicherungen sinnvoll sein.
Inhaltsversicherung für Dachdecker
Eine Inhaltsversicherung für Dachdecker lässt sich vereinfacht mit einer Hausratversicherung für den Betrieb vergleichen. Sie kann die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Werkzeuge, Maschinen, Waren und Vorräte gegen vereinbarte Gefahren absichern.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Feuer,
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch,
- Leitungswasser,
- Sturm und Hagel
- sowie weitere zusätzlich vereinbarte Gefahren.
Werkzeuge, Maschinen und Materialbestände können einen erheblichen Wert erreichen. Deshalb sollte die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und nach größeren Anschaffungen angepasst werden. Auch Außenlager, Container und im Freien gelagerte Materialien müssen gesondert betrachtet werden.
Autoinhalts- oder Werkverkehrs- versicherung
Werkzeuge, Maschinen und Materialien befinden sich bei Dachdeckerbetrieben häufig in Transportern oder auf dem Weg zur Baustelle. Die normale Kaskoversicherung des Fahrzeugs ersetzt den beschädigten oder gestohlenen Inhalt in der Regel nicht automatisch.
Eine Autoinhaltsversicherung beziehungsweise Werkverkehrsversicherung kann den betrieblich transportierten Inhalt gegen vereinbarte Gefahren absichern. Wichtig sind dabei unter anderem:
- Versicherungsschutz während der Fahrt,
- Be- und Entladevorgänge,
- nächtliche Lagerung im Fahrzeug,
- Sicherungsvorgaben,
- Geltungsbereich
- und ausreichend hohe Entschädigungsgrenzen.
Maschinen- versicherung für Dachdecker
Stationäre und mobile Arbeitsmaschinen können über eine Maschinenversicherung umfangreicher abgesichert werden als über eine klassische Inhaltsversicherung. Je nach Vertrag sind beispielsweise Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Materialfehler oder Überlastung versicherbar.
Vor dem Abschluss sollte geklärt werden:
- Welche Maschinen gehören zum Betrieb?
- Sind sie stationär oder mobil?
- Werden Maschinen gemietet oder verliehen?
- Wie hoch ist der aktuelle Versicherungswert?
- Welche Ausfallkosten entstehen bei einem Defekt?
- Ist eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll?
Betriebsunterbrech- ungsversicherung für Dachdecker
Ein versicherter Sachschaden kann nicht nur Werkzeuge und Maschinen zerstören, sondern auch den gesamten Betrieb vorübergehend lahmlegen. Miete, Löhne, Leasingraten und andere Fixkosten laufen jedoch weiter.
Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung kann nach einem versicherten Sachschaden fortlaufende Kosten und entgangenen Betriebsgewinn im vereinbarten Umfang ersetzen. Dabei sollten die Versicherungssumme und die Haftzeit realistisch gewählt werden.
Eine kurze Haftzeit kann problematisch sein, wenn Spezialmaschinen, Fahrzeuge oder Betriebseinrichtungen lange Lieferzeiten haben. Auch saisonale Umsatzschwankungen sollten bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Betriebsausfall- versicherung
Ist der Betrieb stark von der Arbeitskraft des Inhabers oder einer anderen Schlüsselperson abhängig, kann zusätzlich eine Betriebsausfallversicherung geprüft werden. Je nach Tarif können beispielsweise bestimmte laufende Betriebskosten abgesichert sein, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall ausfällt.
Eine Betriebsausfallversicherung ist jedoch nicht automatisch mit einem persönlichen Krankentagegeld oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen. Die Leistungen, Karenzzeiten, versicherten Ursachen und Bezugszeiträume unterscheiden sich deutlich.
Firmenrechtsschutz und Firmenvertrags- rechtsschutz
Rechtliche Auseinandersetzungen gehören zu den Risiken des Geschäftslebens. Ein Firmenrechtsschutz für Dachdecker kann – abhängig von den gewählten Bausteinen – beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, verkehrsrechtlichen Verfahren oder bestimmten strafrechtlichen Vorwürfen unterstützen.
Konflikte aus Werk-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen sind in klassischen Firmenrechtsschutzverträgen häufig nicht oder nur eingeschränkt enthalten. Dafür kann ein zusätzlicher Firmenvertragsrechtsschutz erforderlich sein.
Mögliche Streitfälle sind:
- unbezahlte Rechnungen,
- Auseinandersetzungen über die Abnahme,
- Streit über die Qualität einer ausgeführten Arbeit,
- Konflikte mit Lieferanten,
- mangelhafte Maschinen oder Werkzeuge
- und Streitigkeiten aus Reparatur- oder Wartungsverträgen.
Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Mindeststreitwerte und ausgeschlossene Vertragsarten sollten sorgfältig geprüft werden.
Elektronik- versicherung für Dachdecker
Auch Dachdeckerbetriebe sind zunehmend auf elektronische Geräte angewiesen. Dazu gehören Computer, Server, Messgeräte, Drohnen, mobile Endgeräte und technische Steuerungssysteme.
Eine Elektronikversicherung kann abhängig vom Tarif auch Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit oder Diebstahl abdecken. Zusätzlich können Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen vereinbart werden.
Cyberversicherung für Dachdecker
Cyberangriffe treffen nicht nur große Konzerne. Auch Handwerksbetriebe verarbeiten Kundendaten, Angebote, Rechnungen, Mitarbeiterinformationen und digitale Bauunterlagen. Ein erfolgreicher Angriff kann Systeme verschlüsseln, Daten unbrauchbar machen und den Betriebsablauf unterbrechen.
Eine Cyberversicherung für Dachdecker kann – abhängig vom Vertrag – unter anderem folgende Leistungen umfassen:
- Unterstützung durch IT-Forensiker,
- Wiederherstellung von Daten und Systemen,
- Kosten für Krisenmanagement,
- Benachrichtigung betroffener Personen,
- bestimmte Haftpflichtansprüche Dritter,
- Rechtsberatung bei Datenschutzvorfällen
- und bestimmte finanzielle Folgen einer Betriebsunterbrechung.
Neben der Versicherung bleiben technische und organisatorische Schutzmaßnahmen wichtig. Dazu gehören regelmäßige Datensicherungen, sichere Passwörter, Mehrfaktor-Authentifizierung, aktuelle Software und geschulte Mitarbeiter.
Persönliche Absicherung für selbstständige Dachdecker
Neben dem Betrieb solltest Du auch Deine eigene Arbeitskraft und Gesundheit absichern. Gerade im Dachdeckerhandwerk kann ein Unfall oder eine Erkrankung dazu führen, dass Du Deine bisherige Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Für selbstständige Dachdecker können – abhängig von der persönlichen Situation – unter anderem folgende Absicherungen relevant sein:
- Krankenversicherung,
- Krankentagegeld,
- Berufsunfähigkeitsversicherung,
- Grundfähigkeitsversicherung,
- private Unfallversicherung,
- Risikolebensversicherung,
- Altersvorsorge
- und eine freiwillige Versicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Beschäftigte eines Dachdeckerbetriebs stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmer selbst sind bei der BG BAU dagegen nicht automatisch gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert, können dort aber eine freiwillige Versicherung abschließen.
Welche Lösung zu Dir passt, hängt unter anderem von Deinem Alter, Deinem Gesundheitszustand, Deinem Einkommen, Deiner familiären Situation und Deiner konkreten Tätigkeit im Betrieb ab.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Dachdecker
Ist eine Betriebshaftpflicht- versicherung für Dachdecker gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Dachdecker grundsätzlich nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der möglichen Personen- und Sachschäden ist sie jedoch dringend zu empfehlen. Außerdem können Auftraggeber oder Generalunternehmer einen entsprechenden Versicherungsnachweis verlangen.
Zahlt die Betriebshaftpflicht bei mangelhafter Arbeit?
Die Kosten für die reine Nachbesserung der eigenen mangelhaften Arbeit sind grundsätzlich nicht Aufgabe der Betriebshaftpflicht. Versichert sein können jedoch bestimmte Folgeschäden und – bei entsprechender Vereinbarung – Nachbesserungsbegleitschäden oder Mangelbeseitigungsnebenkosten.
Sind Schäden durch Mitarbeiter mitversichert?
Bei einer betrieblichen Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Schutz grundsätzlich auch auf Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen. Entscheidend bleiben die Bedingungen des konkreten Vertrags und die Frage, ob der Schaden bei einer versicherten betrieblichen Tätigkeit entstanden ist.
Sind Subunternehmer automatisch mitversichert?
Nicht unbedingt. Häufig ist die Beauftragung von Subunternehmern im Rahmen der gesetzlichen Haftung des Auftraggebers mitversicherbar. Der Subunternehmer selbst benötigt jedoch in der Regel einen eigenen Versicherungsschutz. Die Vertragsbedingungen sollten hierzu ausdrücklich geprüft werden.
Ist geliehenes Werkzeug versichert?
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind in vielen Grunddeckungen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt versichert. Für geliehene Werkzeuge und Maschinen kann daher eine besondere Vertragserweiterung erforderlich sein.
Gilt die Versicherung auch bei Arbeiten im Ausland?
Das hängt vom vereinbarten Geltungsbereich ab. Tätigkeiten innerhalb Europas sind in vielen Tarifen versicherbar. Weltweite Arbeiten, direkte Exporte und Tätigkeiten in den USA oder Kanada müssen häufig gesondert vereinbart werden.
Wie oft sollte der Versicherungsschutz überprüft werden?
Eine Überprüfung empfiehlt sich mindestens regelmäßig sowie bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen. Dazu gehören neue Tätigkeitsbereiche, zusätzliche Mitarbeiter, gestiegene Umsätze, neue Maschinen, größere Aufträge, Arbeiten im Ausland oder die verstärkte Beauftragung von Subunternehmern.
Fazit: Betriebshaftpflicht für Dachdecker individuell gestalten
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört für einen Dachdeckerbetrieb zu den wichtigsten betrieblichen Absicherungen. Sie prüft Schadenersatzforderungen, reguliert berechtigte versicherte Ansprüche und hilft bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass eine Betriebshaftpflicht vorhanden ist. Der Vertrag muss die tatsächlichen Tätigkeiten, eingesetzten Maschinen, Nebenarbeiten, Mitarbeiter und besonderen Risiken Deines Betriebs berücksichtigen. Auch Versicherungssummen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen und branchenspezifische Erweiterungen sollten zu Deinem Unternehmen passen.
Als spezialisierter Versicherungsmakler für Handwerker unterstützen wir Dich dabei, die Risiken Deines Dachdeckerbetriebs zu analysieren, bestehende Verträge zu prüfen und einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zusammenzustellen. So erhältst Du keine Lösung von der Stange, sondern ein Absicherungskonzept, das zu Deinem Betrieb und Deiner täglichen Arbeit passt.








