Betriebshaft­pflicht­versicherung für Dachdecker: Was Dein Vertrag abdecken sollte

„Ein Ziegel rutscht ab und trifft ein parkendes Auto. Beim Verschweißen einer Dachbahn entzündet sich angrenzendes Material. Solche Schäden können teuer werden – selbst wenn Dein Team sonst sorgfältig arbeitet.“

— Mike Görn

Die Betriebshaftpflicht für Dachdecker prüft Schadenersatzforderungen gegen Deinen Betrieb. Berechtigte, versicherte Ansprüche übernimmt sie innerhalb der vereinbarten Grenzen. Unberechtigte Forderungen wehrt sie ab.

Wir von HandwerkSchafft.de schauen mit Dir darauf, ob Dein Vertrag zu Deinen Baustellen passt. Sind Heißarbeiten erfasst? Was gilt bei Wasserschäden? Und wie weit reicht der Schutz, wenn Du fremde Bauteile bearbeitest?

Lass Deinen bestehenden Vertrag prüfen oder ein passendes Angebot erstellen.

Für wen ist der Schutz wichtig?

Egal ob Meisterbetrieb, spezialisierter Flachdachdecker oder Solo-Selbstständiger im Steildachbereich: Der Schutz muss zu Deinem täglichen Handwerk passen.

Dabei zählt auch Dein Team. Angestellte, Azubis, Aushilfen und Praktikanten sollten bei ihren betrieblichen Tätigkeiten im vereinbarten Personenkreis berücksichtigt sein.

Bei Subunternehmern lohnt sich ein genauer Blick: Deine Haftung aus der Beauftragung und die eigene Absicherung des beauftragten Unternehmens sind zwei unterschiedliche Fragen.

Was passiert, wenn jemand Geld von Dir verlangt?

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Vielleicht bestand der beanstandete Schaden schon vorher. Oder die verlangte Reparatur geht über das hinaus, was Dein Team beschädigt hat.

Hier übernimmt der Versicherer die Prüfung.

Haftest Du für den Schaden?
Er klärt, ob und in welcher Höhe Dein Betrieb verantwortlich ist.

Ist der Anspruch versichert?
Dann bezahlt er die berechtigte Entschädigung. Vertragsgrenzen und eine vereinbarte Selbstbeteiligung werden berücksichtigt.

Ist die Forderung unbegründet oder überhöht?
Dann wehrt er sie im Rahmen des Versicherungsschutzes ab.

Diese Abwehr nennt sich passiver Rechtsschutz. Sie betrifft Schadenersatzansprüche gegen Dich, nicht sämtliche Rechtsstreitigkeiten Deines Betriebs.

Drei Schäden, bei denen die Vertragsdetails zählen

Die folgenden Situationen sind beispielhaft. Ob der Versicherer leistet, muss im konkreten Fall geprüft werden.

Ein Ziegel fällt auf ein Auto

Beim Abdecken rutscht ein Ziegel vom Dach. Die Frontscheibe eines parkenden Fahrzeugs wird beschädigt.

Das ist zunächst ein Sachschaden. Trifft der Ziegel einen Passanten, kommt ein Personenschaden hinzu – mit möglichen Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

Wichtig sind hier ausreichend hohe Versicherungssummen. Der Wert Deines Auftrags sagt wenig darüber aus, wie groß der mögliche Schaden ist.

Bei Heißarbeiten entsteht ein Brand

Du verarbeitest eine Abdichtungsbahn mit offener Flamme. Unbemerkt entzündet sich Material im angrenzenden Aufbau.

Für den Versicherungsschutz kommt es unter anderem darauf an, ob diese Arbeiten erfasst sind und welche Sicherheitsvorgaben der Vertrag enthält.

Auch besondere Selbstbeteiligungen oder Ausschlüsse können eine Rolle spielen. Deshalb fragen wir beim Vergleich gezielt nach Deinen Arbeitsverfahren.

Wasser dringt ins Gebäude ein

Während einer Sanierung ist das Dach teilweise geöffnet. Nach einem Regenschauer sind Decken und Einrichtung beschädigt.

Wer haftet, hängt unter anderem vom Ablauf und den getroffenen Schutzmaßnahmen ab. Für die Deckungsprüfung sind außerdem die Bedingungen zu den ausgeführten Arbeiten entscheidend.

Kann ein betroffenes Geschäft wegen des Sachschadens vorübergehend nicht öffnen, können zusätzliche Forderungen entstehen. Solche finanziellen Folgen werden als Vermögensfolgeschäden eingeordnet.

Und wenn Deine eigene Arbeit mangelhaft ist?

Hier liegt eine wichtige Grenze.

Die reine Korrektur Deiner fehlerhaften Leistung bezahlt die Betriebshaftpflicht grundsätzlich nicht.

Ein undichter Anschluss muss also nicht allein deshalb auf Kosten des Versicherers erneuert werden, weil Du eine Haftpflichtversicherung hast.

Schäden an anderen Sachen sind davon zu unterscheiden. Beschädigt eindringendes Wasser beispielsweise Möbel oder Innenwände, können versicherte Folgeschäden vorliegen.

Müssen für die Nachbesserung weitere Bauteile entfernt und wiederhergestellt werden, kommt es auf vereinbarte Leistungen wie Nachbesserungsbegleitschäden oder Mängelbeseitigungsnebenkosten an.

Diese Begriffe bedeuten nicht in jedem Tarif dasselbe.

Vier Fälle einfach eingeordnet

Deine eigene Arbeit ist fehlerhaft
Hier geht es um die Erfüllung Deiner Leistung und deren Nachbesserung. Die reine Korrektur ist grundsätzlich nicht versichert.

Andere Sachen werden beschädigt
Hier ist zu prüfen, ob ein versicherter Folgeschaden vorliegt – etwa ein Wasserschaden an der Einrichtung.

Du beschädigst ein fremdes Bauteil bei der Arbeit
Dann kommt es unter anderem auf die Tätigkeitsschadendeckung an.

Für die Korrektur müssen weitere Bauteile geöffnet werden
Hier zählen die vereinbarten Begleitkosten und die Voraussetzungen der jeweiligen Klausel.

Diese Vertragsdetails schauen wir uns an

Ein hoher Deckungsbetrag allein genügt nicht. Für einzelne Leistungen können niedrigere Entschädigungsgrenzen gelten.

Deine Tätigkeiten

Steildach, Flachdachabdichtung, Fassadenarbeiten oder Solarmontage: Der Vertrag sollte Dein tatsächliches Angebot erfassen.

Bei Solaranlagen unterscheiden wir beispielsweise zwischen dachseitiger Montage und übernommenen Elektroarbeiten.

Tätigkeitsschäden

Was gilt, wenn Du einen vorhandenen Fensterrahmen oder ein anderes fremdes Bauteil beschädigst, an dem Du gerade arbeitest?

Genau dafür prüfen wir die entsprechenden Bedingungen und Leistungsgrenzen.

Gemietete Geräte

Schäden an einer geliehenen Maschine oder gemieteten Hebebühne sind nicht automatisch eingeschlossen.

Hier brauchen wir eine ausdrückliche Prüfung des vereinbarten Schutzes.

Subunternehmer

Welche eigenen Haftungsrisiken entstehen durch vergebene Arbeiten? Und welche Versicherungsnachweise liegen vor?

Das klären wir anhand Deiner Zusammenarbeit mit den beauftragten Unternehmen.

Versicherungs­summe und Jahreshöchst­leistung

Die Versicherungssumme betrifft den einzelnen Schaden.

Die Jahreshöchstleistung kann die Gesamtleistung innerhalb eines Versicherungsjahres begrenzen.

Beide müssen zum möglichen Schadenpotenzial passen.

Was kostet die Absicherung?

Der Beitrag hängt unter anderem von Umsatz, Mitarbeiterzahl, Tätigkeiten, Schadenverlauf und gewünschtem Leistungsumfang ab.

Auch Versicherungssumme und Selbstbeteiligung beeinflussen den Preis. Deshalb nennen wir Dir einen Beitrag auf Grundlage Deiner Betriebsdaten.

Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken. Sie sollte aber so gewählt sein, dass Du Deinen Eigenanteil im Schadenfall tragen kannst.

Für einen aussagekräftigen Vergleich brauchen wir:

  • Deine Tätigkeiten und Betriebsdaten
  • Angaben zu bisherigen Schäden
  • vorhandene Verträge und Nachträge
  • besondere Anforderungen Deiner Auftraggeber

Damit kannst Du Preis und Leistungen gemeinsam beurteilen.

Passt Dein Vertrag noch? Drei Fragen für Dich

Sind alle Arbeiten erfasst, die ich heute anbiete?
Neue Leistungen können eine Anpassung erforderlich machen.

Passen die Leistungsgrenzen zu meinen aktuellen Projekten?
Größere oder hochwertigere Gebäude können das Schadenpotenzial verändern.

Habe ich Änderungen bei Team, Subunternehmern oder Tätigkeiten gemeldet?
Dein Vertrag sollte die aktuelle Situation Deines Betriebs berücksichtigen.

Wenn Du eine Frage nicht sicher beantworten kannst, lohnt sich ein Vertragscheck.

Häufige Fragen

Brauche ich den Schutz auch ohne Mitarbeitende?

Auch bei einem kleinen Auftrag kannst Du hohe Schäden verursachen. Entscheidend sind Deine Tätigkeiten und das mögliche Schadenpotenzial, nicht allein die Größe Deines Betriebs.

Ist mein Team automatisch mitversichert?

Beschäftigte können bei versicherten betrieblichen Tätigkeiten einbezogen sein. Ob auch Azubis, Aushilfen und Praktikanten passend erfasst sind, prüfen wir anhand der Bedingungen.

Zahlt die Versicherung bei einem Brand?

Das kann der Fall sein, wenn Dein Betrieb haftet und der Schaden versichert ist.

Bei Heißarbeiten sind insbesondere Tätigkeitsbeschreibung, Sicherheitsvorgaben und mögliche Einschränkungen wichtig.

Sind Subunternehmer über meinen Vertrag abgesichert?

Deine eigene Haftung aus der Beauftragung kann eingeschlossen sein. Daraus ergibt sich aber nicht automatisch ein umfassender Schutz für den Subunternehmer selbst.

Was mache ich nach einem Schaden?

Hilf Betroffenen, sichere die Stelle und verhindere weitere Schäden, soweit das gefahrlos möglich ist.

Fotografiere den Zustand und melde den Vorfall zeitnah. Forderungen und verbindliche Zahlungszusagen solltest Du mit dem Versicherer abstimmen.

Lass uns Deinen Vertrag gemeinsam durchgehen

Schick uns Deine vorhandene Police und beschreibe kurz, welche Arbeiten Du übernimmst.

Wir prüfen Tätigkeitsumfang, wichtige Leistungen und die vereinbarten Grenzen.

Du gründest gerade? Dann beginnen wir mit Deinen geplanten Aufträgen und erstellen darauf aufbauend einen Angebotsvergleich.

Jetzt Betriebshaftpflicht prüfen lassen.