Firmenschutz für Gerüstbauer

Was beim oberflächlichen lesen oft nicht auffällt, wird umso deutlicher, wenn es zum Schadenfall kommt. Als selbständiger Handwerker trägst Du das volle Risiko, für Mitarbeiter, Maschinen und die eigene Arbeit. Wer richtig absichert braucht sich jedoch keine Sorgen machen. Von der Betriebshaftpflichtversicherung bis zur Absicherung von Verbindlichkeiten über eine Betriebsunterbrechungsversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Absicherung eines Gerüstbauunternehmers überhaupt – geht es doch darum, existenzzerstörende oder -bedrohende Risiken bedarfsgerecht zu erfassen und auszulagern. Hier handelt es sich um ein nicht kalkulierbares Risiko. Versichert werden können Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die fremden Dritten durch Tun oder Unterlassen entstehen. Auch die vom Betrieb verwendeten Maschinen,
Bauaufzüge, Hub- und Gabelstapler sind hierüber versicherbar. Dabei spielen ausreichende Deckungssummen genauso eine wichtige Rolle, wie die speziellen
Bausteine für den Gerüstbaubetrieb. Sowohl der Inhaber als auch dessen Mitarbeiter sind über diese Police versichert.

Schadenbeispiel:

Ein Mitarbeiter eines fremden Gewerks stürzt von Deinem Gerüst und erleidet einen Personenschaden.
Hst Du die richtige Versicherung abgeschlossen, kümmert sich die Versicherung um die Abwehr unberechtigter sowie die Regulierung berechtigter Ansprüche Dritter, wie Beispielsweise der Berufsgenossenschaft.

Schadenhöhe: ca. 6.000 Euro

Dabei gilt es, bei einem Versicherungsabschluss auf Vieles zu achten. Einen Auszug der wichtigsten
Punkte finden Sie nachfolgend:

▪ Ausreichend hohe Deckungssummen (mindestens 5 Mio. €)
▪ Mitversicherung des Subunternehmer-Risikos
▪ Tätigkeitsschäden in Höhe der Sachschadendeckung
▪ Mitversicherung des Regressrisikos bei Personenschäden
▪ Mitversicherung von Hub- und Gabelstapler sowie Arbeitsmaschinen (hierbei sind die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu beachten, ansonsten separate       KFZ-Versicherung notwendig)
▪ Mitversicherung von Schäden durch geliehene Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte
▪ Mitversicherung der Umweltrisiken (Umweltschaden- und Umwelthaftpflichtversicherung)

TIPP:
Die genaue Beschreibung des versicherten Risikos ist ein elementar wichtiger Baustein, um im Schadenfall nicht leer auszugehen. Allein „Gerüstbau als versichertes Risiko“ zu deklarieren, reicht in den seltensten Fällen aus, um Versicherungsschutz zu erlangen. Wenn Du z. B. Brücken einrüstst oder Tribünen baust, solltest Du dies angeben. Die Komplexität des Themas spricht für sich und macht eine gute Beratung mit einer ehrlichen Analyse der Betriebssituation im Einzelfall unerlässlich. Wer hier nicht mit der erforderlichen Sorgfalt eines Kaufmannes handelt, spielt jeden Tag mit seiner beruflichen und privaten Existenz.

(Auszug aus dem Orientierungsleitfaden für die Versicherung von Gerüstbauunternehmen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Ausgabe August 2023)

Jeder Gerüstbauer investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Gerüstbaubetrieb.

Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.

Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Handwerksbetriebes.

Mit der Inhaltsversicherung profitierst Du von einer umfassenden Absicherung der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung sowie der Waren- und Lagerbestände, Maschinen und Geräte oder Bürotechnik.

Schadenbeispiel:

In einem Gerüstbaubetrieb hat es gebrannt. Es entstand ein Schaden an PC’s, Büromöbeln, Maschinen und Werkzeugen
und einigem mehr. Der Zeitwert der zerstörten, bereits älteren und stark abgenutzten kaufmännischen Einrich-
tung beläuft sich auf 7.800 Euro. Unser Versicherungsnehmer beschafft sich unmittelbar nach dem Schaden die
zerstörten Sachen in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder.

Schadenhöhe: ca. 56.300 Euro

Achtung!

Gerüstversicherung
Diebstahl oder Unterschlagung von Gerüstmaterial sind seit Jahren ein großes Problem. Oftmals werden inzwischen ganze Gerüste über Nacht demontiert und sind am nächsten Morgen „verschwunden“. Meldet man seiner Inhaltsversicherung dann den Schaden, lautet die Antwort üblicherweise, dass genau dieses Risiko nicht versichert oder gar nicht versicherbar ist.

Folgende Punkte gilt es unter anderem zu beachten:

▪ Keine Anrechnung von Unterversicherung, muss dokumentiert sein.
▪ Kein Abzug „Alt für Neu“
▪ Neuwertentschädigung
▪ Keine Identifikationsklausel
▪ Einfacher Diebstahl muss mitversichert sein.
▪ Ebenso der Transport des Gerüstes

Dies ist nur eine beispielhafte Auswahl der Punkte die dokumentiert sein müssen.

(Auszug aus dem Orientierungsleitfaden für die Versicherung von Gerüstbauunternehmen der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk Ausgabe August 2023)

Allgemein betrachtet ist die Gebäudeversicherung für Deinen Gerüstbaubetrieb genauso wichtig wie die Wohngebäudeversicherung für das Privathaus. Denn Betriebsgebäude sind das Fundament eines Unternehmens.

Unverzichtbar für jeden Hauseigentümer

Mit einer Gebäudeversicherung für Deinen Gerüstbaubetrieb sicherst Du Dein Betriebsgebäude optimal gegen eine Vielzahl möglicher Schäden und Gefahren ab, wie z.B.:

  • Feuer, Leitungswasser und Sturm/ Hagel
  • Elementargefahren, z.B. Überschwemmung, Erdbeben oder Starkregen
  • Böswillige Beschädigung
  • Glasbruch für das gesamte Gebäude

Schadenbeispiel:

Ein Sturm deckt Teile des Daches ab und durchnässt das darunter liegende Holztragwerk.

Schadenhöhe: 11.920 Euro

Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Eine Rechtsschutzversicherung für den gewerblichen Bereich schützt Dich und Dein Unternehmen u.a. bei gerichtlichen Streitigkeiten in diverses Bereichen!

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Gerüstbaubetriebe

Streit mit einem Kunden, weil der aufgrund eines angeblichen Mangels die Rechnung nicht bezahlen will? Oder Streit mit dem Lieferanten, weil der den Austausch defekter Ware verweigert?
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz schützt Dich und Dein Unternehmen bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen!

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu.

Mit einer Rechtsschutzversicherung kannst Du vorsorgen.

Schadenbeispiele:

  • Du sollst gegen die Gewerbeordnung verstoßen haben.
  • Fremde Personen beschädigen Dein Firmeneigentum, Du willst Schadenersatz durchsetzen.
  • Die Berufsgenossenschaft stellt Regressansprüche.
  • Das Finanzamt erkennt Betriebskosten nicht an.
  • Man belangt Dich nach einem Arbeitsunfall strafrechtlich, weil Du angeblich Sicherheitsvorschriften missachtet haben. ­ ­ ­ ­ ­

Schadenhöhe:

Die Kosten eines Rechtsstreits können schnell auf mehrere tausend Euro anwachsen.

Über die Zahlungsmoral so mancher Kunden klagen Unternehmen immer wieder. Viele Zahlungen gehen nicht rechtzeitig auf den Konten der liefernden Unternehmen ein oder werden unter Umständen auch gar nicht beglichen, was sich dann ggf. in der Lieferkette von Unternehmen zu Unternehmen fortsetzt.

Zahlt ein Kunde seine Rechnungen nicht rechtzeitig oder gar nicht, kann dies zu einem Forderungsausfall führen.

Für das liefernde Unternehmen kann dies gravierende Folgen haben, da unter Umständen die eigene Bonität (Kreditwürdigkeit) darunter zu leiden hat – und damit auch das Rating.

Durch eine geringere Bonität können bei Liquiditätsengpässen eigene Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen oder Kredite versagt werden. Gerade für kleinere Unternehmen kann dies sehr schnell die Existenz gefährden. Im schlimmsten Falle kann die Insolvenz des einen Unternehmens einen Dominoeffekt auslösen und weitere Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Um dieses Risiko abzusichern, gibt es – für unstrittige Fälle (Forderungen) – die Forderungsausfallversicherung (auch Warenkredit- bzw. Kreditversicherung genannt). Durch das Forderungsmanagement der Versicherung werden sowohl die Liquidität als auch die Existenz des eigenen Unternehmens geschützt.

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.

Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2019 mehr als 100.514 Straftaten.

Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung.

Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Handwerksbetriebe sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist.

Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

Schadenbeispiel:

Über sehr schwache Passwörter drang Schadsoftware in das Computersystem eines großen Gerüstbaubetriebes ein. Sie befiel alle Server bis auf das E-Mail-Archiv. Diese neue Version eines Bitpaymer-Kryptotrojaners verschlüsselt sämtliche Dateien mit der Endung .locked und .readme_txt. Eine Mitarbeiterin bemerkte den Cyber-Zwischenfall und benachrichtigte den Administrator.

Schadenhöhe: 58.000,00 €

Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Handwerksbetrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit.

In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können.

Welche Auswirkungen hätte es für Deinen Gerüstbaubetrieb, wenn Du Deine technischen Geräte nicht nutzen könntest und gleichzeitig für Ersatz sorgen müsstest?

Schadenbeispiel:

Für einen Termin bei Deinem Kunden nimmst Du Deinen Firmenlaptop mit. Beim Kunden passiert Dir ein Missgeschick: Du verschüttest Deinen Kaffee auf das Gerät und verursachst einen Elektronikschaden.

Schadenhöhe: 2899,00 €

Die Fahrzeuge eines Gerüstbaubetriebes– vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit.

Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss.

Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

Schadenbeispiel:

Gerüstbauer Müller fuhr mit seinem Lieferwagen durch ein Waldgebiet. Plötzlich ist ein Reh auf die Fahrbahn gelaufen.
Er konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde u.a. die Stoßstange beschädigt.

Schadenhöhe: 3870,00 €

Du bist als Gerüstbauer tätig? Dann schau mal in Dein Firmenfahrzeug!

Diebe brechen nachts das am Straßenrand von Dir geparkte Fahrzeug auf. Sie entwenden hochwertiges Werkzeug im Wert von insgesamt 8.000 Euro und Material im Wert von 3.000 Euro. Die Autoinhaltsversicherung ersetzt den Schaden zum Neuwert.

Werkzeugkoffer, Maschinen, Material, Waren, Ersatzteile – alles wird im firmeneigenen Fahrzeug transportiert. Meistens auch wertvolle Bauteile für den Kunden, wie Bad-Amtaturen oder Heizungskessel. Bei der Absicherung wird der Wert dieses Inhaltes jedoch oft übersehen – mit fatalen Folgen: Bei Verlust oder einer Beschädigung dieser Gegenstände droht oft nämlich auch der Verlust des Auftrags oder sogar des Kunden.

Für diesen Fall gibt es die Autoinhaltsversicherung! Sie sichert das Transportgut gegen nahezu jedes Risiko zum Neuwert ab. Somit bietet die Autoinhaltsversicherung nicht nur für kleine Handwerksbetriebe einen unverzichtbaren Schutz.

Schadenbeispiel:

Du bist mit Deinem Transporter unterwegs und erledigst Deine Aufträge beim Kunden. Die Erholung nach einer wohlverdienten Mittagspause in einem Imbiss verfliegt jedoch jäh, als Du zu Deinem Fahrzeug zurückkehrst: Der Transporter wurde aufgebrochen und sämtliche Materialien und Werkzeuge sind weg.
Auch wenn die Täter im seltensten Fall gefasst werden – die Autoinhalts-Versicherung tritt für den Einbruchdiebstahlschaden ein. Du bist ebenfalls bestens abgesichert, wenn das Fahrzeug komplett gestohlen wird.

Schadenhöhe: 13.900,00 €

Immer mehr Auftraggeber verlangen im Rahmen der Auftragsausführung Sicherheiten. Die häufigste geforderte Sicherheit ist die Gewährleistungsbürgschaft nach der VOB/B oder auch Mängelansprüchebürgschaft genannt.

Es kommen aber auch oft weitere Bürgschaftsforderungen hinzu. So wird heute die Vertragserfüllungsbürgschaft von immer mehr Auftraggebern gefordert.

Die Kautionsversicherung löst dieses Problem. Sie wird auch Bürgschaftsversicherung genannt. Oft sind Banken aufgrund der immer strengeren Kreditvergaberichtlinien (Stichworte: Rating, Basel II) gezwungen, höhere Gebühren und Sicherheiten für die klassischen Bankbürgschaften
zu verlangen.

Außerdem belasten Avalkredite (auch Bürgschaftskredite genannt) die Gesamtkreditlinie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Dadurch verschlechtern sich Ihre Gesamtkonditionen und Sie schöpfen Ihre Kreditlinie unnötig aus. Die Bank ist somit für die Gewährleistungsbürgschaft und andere Bürgschaftsarten unattraktiv geworden.

Durch die Kautionsversicherung / Bürgschaftsversicherung löst Du diese beiden Probleme.
Ein Versicherer stellt Dir mit einer Kautionsversicherung gegen einen Versicherungsbeitrag einen Bürgschaftsrahmen (auch Avalrahmen) zur Verfügung. Diese „Kreditlinie“ kannst Du dann für die Ausstellung von Bürgschaften verwenden. So kann einfach und unkompliziert die Gewährleistungsbürgschaft bei Schlussrechnung übergeben werden, und Du erhältst so den vollen Rechnungsbetrag.

Du erhöhst mit der Kautionsversicherung Deine Liquidität, verringerst Deine hinterlegten Sicherheiten und sparst am Beitrag.

Mike Görn

Versicherungsexperte

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Das sagen unsere Kunden

Wir als Handwerksbetrieb werden schon seit fast fünf Jahren professionell von Herrn Görn in Sachen Versicherungen beraten. Er hat stets alles im Blick, optimiert und verbessert wo es nur geht. Wir danken Herrn Görn für die ehrliche, freundschaftliche und absolut kompetente Beratung. Durch Ihn sind wir TOP VERSICHERT!

Top Schadenabwicklung. Wir arbeiten seit Jahren mit Herrn Görn zusammen, und können ihn und sein Team nur empfehlen.

Peter Schäfer, TS-Tank Service GmbH

Top Versicherungsmakler! Hier kümmert man sich auch um Problemfälle und hängt sich richtig rein. Besonders im Schadensfall wurde immer alles zu unserer vollsten Zufriedenheit abgewickelt. Wir mussten uns um nichts kümmern. Absolut Empfehlenswert!

Alexander Bujara - Maler und Verputzer, maler bujara

Herr Görn ist seit vielen Jahren der Versicherungsmann unseres Vertrauens. Er reagiert auf unsere Anfragen und Wünsche schnell und zuverlässig. Besonders gefällt uns seine offene und ehrliche Art.

Michael Heilenbach, Elektro Heilenbach

Unkomplizierte und kompetente Beratung auf Augenhöhe. Unsere Versicherungen werden regelmäßig optimiert. Wir sagen danke für die tolle Betreuung und Beratung!

Als stetig wachsendes Handwerksunternehmen benötigen wir einen verlässlichen Partner für unsere Versicherungsangelegenheiten. Hier haben wir in der Handwerkschafft.de Versicherungsmakler GmbH einen zuverlässigen, kompetenten und vertrauenswürdigen Partner gefunden. Wir danken für die langjährige sehr gute Zusammenarbeit!

Als mittelständischer Familienbetrieb und seit weit über 70 Jahren Großhändler für Mineralöle schätzen wir die langjährige und gute Zusammenarbeit mit Herrn Görn. Insbesondere bei der Schadenabwicklung haben wir in der HandwerkSchafft.de Versicherungsmakler GmbH immer einen verlässlichen Partner.

Peter Schäfer, Heizöl Theo Schäfer KG