Maschinenleasing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch auch hier ist passende Absicherung notwendig, damit der Vorteil nicht zum Bumerang wird.


Maschinen sind in den meisten Unternehmen von entscheidender Wichtigkeit. Ob in der Metall- oder Holzverarbeitung, beim Werkzeugfräsen, Drehen oder CNC-gesteuerten Laserschneiden – die benötigten Maschinen und Anlagen haben eines gemeinsam: Sie sind meist extrem teuer in der Anschaffung.

Das Mittel der Wahl lautet in solchen Fällen immer häufiger: Maschinenleasing. Durch dieses Mieten einer Anlage oder Maschine kann das Unternehmen sein Eigenkapital schonen und die übermäßige Bindung von Kapital verhindern. Außerdem kann Maschinenleasing durch die Buchung der Leasingraten als Betriebsausgabe steuerliche Vorteile bringen und ist in der Regel auch bilanzneutral, da das Leasingobjekt über den gesamten Leasingzeitraum hinweg im Eigentum des Leasinggebers bleibt.

Doch wo sich so viele Vorteile und Chancen bieten, sollte man die möglichen Risiken nicht unberücksichtigt lassen. Eine der größten Gefahren ist es, wenn die Anlage oder Maschine während der Vertragslaufzeit von einem Schaden betroffen ist, der kostenmäßig so hoch ist, dass eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn mehr machen würde (Totalschaden). Dies kann beispielsweise ein Feuer- oder Unwetterschaden sein oder auch der Diebstahl der Maschine. Häufig ist es dann so, dass es zwischen dem Wiederbeschaffungswert der Maschine, für welchen ggf. eine Maschinenversicherung aufkommen würde, und dem Wert, welcher noch in den Büchern der leasingfinanzierenden Bank steht, eine oft deutliche Lücke klafft! Diese kann, abhängig vom Wert der Maschine oder Anlage, auch leicht bei einem fünfstelligen Betrag liegen.

Wenn Ihr Kunde nun neben dem (zumindest zeitweisen) Produktionsausfall nun auch noch 15.000 oder 20.000 Euro an die Leasingbank zurückzahlen muss, kann das für kleine oder mittlere Unternehmen durchaus existenzbedrohend werden. Schützen Sie Ihre Gewerbekunden mit einer GAP-Versicherung genau so, wie Sie auch diejenigen Kunden schützen, welche ein Fahrzeug geleast haben.

Eine GAP-Deckung lässt sich in der Regel unkompliziert gegen einen Prämienzuschlag in der Maschinenbruchversicherung vereinbaren. In unserem Deckungskonzept mit Alte Leipziger (fahrbare Maschinen) ist diese wichtige Deckungserweiterung immer prämienneutral enthalten.

Mit GAP24 bietet zudem die Baloise eine Stand-alone-Deckung für dieses Risiko. Neben der klassischen Forderungsdifferenzversicherung (GAP) sind beispielsweise auch Bergungskosten, die Übernahme der anteiligen Anzahlung und die Übernahme einer Selbstbeteiligung (bis 2.500 Euro) im Leistungsumfang enthalten.
Schützen Sie Ihre Gewerbekunden mit GAP24 vor unliebsamen Überraschungen.