Eine Maschinenversicherung für Handwerker bietet weiter­gehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung für einen Handwerksbetrieb. Bedienungs­fehler, Maschinen­bruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung für Handwerker. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinen­betriebsunterbrechungs­versicherung abdecken.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

MASCHINENSCHADEN IN EINEM HANDWERKSBETRIEB
Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmier­fehlers zu einer Kollision zwischen dem rot­ierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.

DIEBSTAHL EINER GROSSMASCHINE
Eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb bleibt über das Wochenende auf der Baustelle stehen. Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.

ÜBERLASTUNG EINER ARBEITSMASCHINE IN EINEM HANDWERKSBETRIEB
Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskopkranes eines Autokranes. Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung vom Versicherer ersetzt.

MUTWILLIGE ZERSTÖRUNG EINER MASCHINE IN EINEM HANDWERKSBETRIEB
Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR?
Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag,Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

WAS KANN VERSICHERT WERDEN?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden – z. B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u. v. m.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Handwerksbetrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
• Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
• Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von
Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
• Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
• Bei fahrbaren Geräten: Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann! Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Zeitwert und Neuwert
Bei der Maschinenversicherung für einen Handwerksbetrieb wird zwischen dem Zeitwert und dem Neuwert entschieden. Beim Neuwert handelt es sich um den ursprünglichen Anschaffungspreis bzw. den Listenpreis der Maschine. Der Zeitwert hingegen beschreibt den Wert, den die Maschine zu einem bestimmten Zeitpunkt (noch) besitzt.Bei einem Totalschaden der Maschine bekommen Sie von der Versicherung lediglich den Zeitwert erstattet.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENSFALL GELEISTET?
• Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transport­kosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
• Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
• Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?
Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweich­produktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll. Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können ü ber eine Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.

Bei der Maschinenversicherung für Handwerker empfehlen wir Dir das spezielle Konzept zur Maschinenversicherung für fahrbare und mobile Geräte der Alten Leipziger Versicherung.

Produkthighlights:

  • Kaufpreis im Neuzustand oder Listenpreis als Grundlage der Versicherungssumme wählbar
  • Unterversicherungsverzicht
  • Neuwertentschädigung im Totalschadenfall für 12 Monate (Komfort) bzw. 24 Monate (Premium)
  • Hohe Zeitwertbegrenzung im Totalschadenfall auch bei älteren Maschinen und Geräten
  • Vorsorgeversicherung

Mitversicherung von:

      • Grober Fahrlässigkeit
      • Zusatzgeräten und Reserveteilen
      • GAP-Deckung (prämienfrei in Tarifvariante Premium)
      • Sachen im Gefahrenbereich mitversichert

Zusätzliche Kostenpositionen wie beispielsweise

      • Aufräumungs-, Dekontaminations- u. Entsorgungskosten
      • Bewegungs- und Schutzkosten
      • Erd-, Pflaster und Maurerarbeiten
      • Eichkosten
      • Bergungskosten
  • Reduzierter Selbstbehalt bei Glasbruchschäden
  • Sofortiger Reparaturbeginn möglich
  • Innovationsklausel/Update­garantie (innerhalb der jeweiligen Tarifvariante)
  • Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen