Kleine Vertragsklausel mit großer Wirkung. Keine Prüfung einer Unterversicherung

  • Wird bei Vertragsabschluss die Klausel zum Unterversicherungsverzicht mit aufgenommen, bedeutet dies, dass der Versicherer im Schadensfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt.
  • Bei einem Unterversicherungsverzicht bekommen Sie als Versicherungsnehmer den Schaden ohne Abzug ersetzt – in der Regel zum Neuwert, maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Wer einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, kann im Schadensfall mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung rechnen.
  • Ohne Unterversicherungsverzicht leistet die Versicherung nur anteilig, wenn sich nach einem Schaden herausstellt, dass Sie unterversichert waren.