Gute Fachkräfte sind für jeden Handwerksbetrieb entscheidend. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann Dir helfen, Deinen Mitarbeitern neben dem Gehalt einen langfristigen Mehrwert zu bieten. Gleichzeitig erfüllst Du den gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung und kannst eine Versorgung gestalten, die zu Deinem Betrieb und Deinem Budget passt.
Als Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Handwerk unterstützen wir Dich dabei, eine bAV einzurichten oder bestehende Verträge zu überprüfen. Wir betrachten nicht nur den Versicherungstarif, sondern auch die praktische Umsetzung: Wer erhält welchen Zuschuss? Welche Regelungen gelten für Auszubildende und neue Mitarbeiter? Wie werden Beiträge abgerechnet und Vereinbarungen dokumentiert? Und was passiert, wenn jemand den Betrieb verlässt?
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge bauen Mitarbeiter über ihr Arbeitsverhältnis eine zusätzliche Versorgung für das Alter auf. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Bei der Entgeltumwandlung wird ein vereinbarter Teil des künftigen Bruttogehalts für die bAV verwendet. Arbeitnehmer haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch darauf. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er bei den entsprechenden Durchführungswegen grundsätzlich einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts weiterleiten. Tarifvertragliche Regelungen können für die konkrete Gestaltung wichtig sein.
Für Handwerksbetriebe ist häufig die Direktversicherung ein möglicher Durchführungsweg. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Versicherung zugunsten des Mitarbeiters ab und führt die Beiträge ab. Ob sie für Deinen Betrieb die passende Lösung ist, hängt unter anderem von bestehenden Zusagen, tariflichen Vorgaben, der Belegschaft und Deinen Zielen ab.
Warum lohnt sich eine bAV für Handwerksbetriebe?
Im Handwerk zählen Verlässlichkeit und ein gutes Team. Eine verständlich erklärte Altersvorsorge zeigt Deinen Mitarbeitern, dass Du ihre Zukunft im Blick hast. Das kann Dein Angebot als Arbeitgeber stärken – bei der Suche nach Fachkräften ebenso wie im bestehenden Team.
Eine bAV lässt sich unterschiedlich ausgestalten. Du kannst beispielsweise einen festen Arbeitgeberbeitrag anbieten, die Entgeltumwandlung Deiner Mitarbeiter unterstützen oder beide Bausteine kombinieren. Auch für Auszubildende und Beschäftigte mit geringerem Einkommen können passende Lösungen geprüft werden.
Wichtig ist, dass das Angebot für die Mitarbeiter nachvollziehbar und für Deinen Betrieb dauerhaft finanzierbar bleibt. Eine gute bAV muss auch dann funktionieren, wenn neue Mitarbeiter hinzukommen, sich Gehälter ändern oder jemand den Betrieb verlässt.
Arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung: Welche Lösung passt?
Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlst Du die Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Du legst im Rahmen der geltenden Vorgaben fest, wie die Versorgung gestaltet wird. Ein solches Angebot kann ein sichtbarer Bestandteil Deiner Mitarbeiterleistungen sein.
Bei der Entgeltumwandlung finanziert der Mitarbeiter die Vorsorge aus seinem künftigen Bruttogehalt. Je nach Beitrag und persönlicher Situation können sich Steuer- und Sozialabgaben während der Ansparphase verringern. Das sollte jedoch nicht allein über die Entscheidung bestimmen: Die spätere Leistung kann steuerpflichtig sein; bei gesetzlich Krankenversicherten können auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Eine Entgeltumwandlung kann zudem Auswirkungen auf bestimmte Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung haben.
Bei einer kombinierten Lösung beteiligen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So kannst Du einen eigenen Beitrag als Mitarbeiterleistung anbieten und zugleich individuelle Vorsorgewünsche berücksichtigen. Welche Variante sinnvoll ist, besprechen wir anhand Deiner betrieblichen Situation und erläutern sie Deinen Mitarbeitern verständlich.
Was ist bei der bAV im Handwerk besonders wichtig?
Tarifverträge und bestehende Regelungen prüfen
Je nach Gewerk können tarifvertragliche Vorgaben für die Altersvorsorge oder für vermögenswirksame Leistungen gelten. Deshalb schauen wir zunächst, welche Regeln in Deinem Betrieb bereits bestehen. Auch vorhandene bAV-Verträge und Versorgungszusagen gehören auf den Prüfstand, bevor ein neues Konzept eingeführt wird.
Zuschüsse sauber festlegen
Ein Arbeitgeberzuschuss sollte eindeutig geregelt und in der Lohnabrechnung richtig umgesetzt werden. Wir helfen Dir, die geplanten Beiträge und Zuschüsse zu strukturieren und die notwendigen Informationen für Deine Lohnbuchhaltung oder Steuerberatung zusammenzustellen.
Mitarbeiter verständlich informieren
Eine bAV entfaltet ihren Wert erst, wenn Deine Mitarbeiter verstehen, wie sie funktioniert. Wir erklären Beiträge, mögliche Leistungen, Kosten und wichtige Grenzen in klarer Sprache. Auf Wunsch beraten wir einzelne Mitarbeiter auch online per Video – in einem vertraulichen Gespräch und nach Terminvereinbarung.
Arbeitgeberwechsel mitdenken
Gerade im Handwerk wechseln Beschäftigte gelegentlich den Betrieb. Was dann mit einer bAV geschieht, hängt von der Zusage und dem Durchführungsweg ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können Anwartschaften übertragen, Verträge privat fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Wir berücksichtigen solche Fälle bereits bei der Einrichtung.
Betriebliche Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit
Für Beschäftigte im Handwerk ist neben der Altersvorsorge oft auch die Absicherung der Arbeitskraft ein wichtiges Thema. Je nach Konzept kann eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in eine betriebliche Versorgung eingebunden werden. Ob das sinnvoll ist, prüfen wir gesondert: Entscheidend sind unter anderem der Leistungsumfang, die Gesundheitsprüfung, die Kosten und die Folgen eines Arbeitgeberwechsels.
Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung sollten zu den tatsächlichen Bedürfnissen Deiner Mitarbeiter passen. Eine Kombination ist nicht automatisch die beste Lösung für jeden Betrieb oder jeden Beschäftigten.
So unterstützen wir Deinen Handwerksbetrieb
Am Anfang steht ein Überblick: Wie viele Mitarbeiter beschäftigst Du? Gibt es bereits bAV-Verträge oder tarifliche Vorgaben? Möchtest Du einen festen Arbeitgeberbeitrag anbieten, die Entgeltumwandlung ausbauen oder eine bestehende Lösung vereinfachen?
Auf dieser Grundlage entwickeln wir mit Dir ein nachvollziehbares Versorgungskonzept. Wir unterstützen bei der Auswahl geeigneter Lösungen, erläutern die Umsetzung für Deinen Betrieb und beraten Deine Mitarbeiter zu ihren individuellen Möglichkeiten. Bestehende Verträge beziehen wir ein, damit neue Regelungen zu bereits erteilten Zusagen passen.
Du möchtest die betriebliche Altersvorsorge in Deinem Handwerksbetrieb einführen oder überprüfen? Sprich mit uns. Gemeinsam klären wir, welche Lösung für Dein Team sinnvoll und für Deinen Betrieb gut umsetzbar ist.
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge im Handwerk
Muss ich meinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Arbeitnehmer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass ein Teil ihres künftigen Entgelts für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Wie dieser Anspruch in Deinem Betrieb umgesetzt wird, sollte unter Berücksichtigung möglicher tarifvertraglicher Vorgaben geklärt werden.
Muss ich als Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen?
Bei einer Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist grundsätzlich ein Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts weiterzuleiten, soweit Du durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst. Die konkrete Situation sollte für Deinen Betrieb geprüft werden.
Eignet sich eine bAV auch für kleine Handwerksbetriebe?
Ja. Auch ein Betrieb mit wenigen Mitarbeitern kann eine bAV anbieten. Entscheidend ist ein Konzept, dessen Beiträge, Verwaltung und Kommunikation zur Größe und Organisation des Betriebs passen.
Können Auszubildende eine bAV erhalten?
Grundsätzlich kann eine betriebliche Altersvorsorge auch für Auszubildende interessant sein. Welche Finanzierung und Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt von den persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen ab.
Was passiert mit der bAV, wenn ein Mitarbeiter den Betrieb verlässt?
Erworbene Ansprüche können erhalten bleiben. Je nach Vertrag und rechtlichen Voraussetzungen kommen etwa eine Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber, eine private Fortführung oder eine beitragsfreie Weiterführung infrage. Der bisherige Vertrag muss vom neuen Arbeitgeber nicht in jedem Fall übernommen werden.
Fachliche Grundlage: Der Anspruch auf Entgeltumwandlung und die bedingte Zuschusspflicht ergeben sich aus § 1a BetrAVG. Die steuerliche Förderung regelt unter anderem § 3 Nr. 63 EStG. Zur Übertragung bei Arbeitgeberwechsel informiert die Deutsche Rentenversicherung.








