Beim Abbau rutscht ein Gerüstteil aus der Hand und trifft ein parkendes Auto. Beim Verankern wird die Fassade beschädigt. Oder ein Passant wird durch ein herabfallendes Bauteil verletzt. Trotz sorgfältiger Arbeit kann etwas schiefgehen. Dann brauchst Du jemanden, der prüft, ob Dein Betrieb haftet, und berechtigte Ansprüche im versicherten Umfang übernimmt.
Genau dafür ist die Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer da. Entscheidend ist, dass sie Deine tatsächlichen Arbeiten erfasst und die Leistungen zu Deinen Baustellen passen.
Du möchtest Deinen Vertrag prüfen lassen oder ein Angebot erhalten? Halte eine kurze Beschreibung Deiner Arbeiten und, falls vorhanden, Deinen aktuellen Versicherungsschein bereit. Damit können wir konkret vergleichen.
Was übernimmt die Betriebshaftpflicht?
Wenn jemand Schadenersatz von Deinem Betrieb fordert, hat der Versicherer drei Aufgaben:
- Ansprüche prüfen: Haftest Du für den Schaden, ist die Forderung der Höhe nach berechtigt und besteht Versicherungsschutz?
- Berechtigte Forderungen erfüllen: Der Versicherer übernimmt versicherte Ansprüche innerhalb der vereinbarten Grenzen.
- Unberechtigte Forderungen abwehren: Bei einem gedeckten Haftpflichtfall gehört auch die nötige Abwehr zum Schutz – gegebenenfalls vor Gericht.
Diese Abwehr nennt sich passiver Rechtsschutz. Die gesetzliche Grundlage für Freistellung und Anspruchsabwehr ist § 100 Versicherungsvertragsgesetz.
Im Mittelpunkt stehen Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehende Vermögensschäden. Ein Beispiel für Letztere ist der Verdienstausfall einer verletzten Person. Finanzielle Nachteile ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden sind davon zu unterscheiden. Die konkrete Deckung ergibt sich aus Deinem Vertrag.
Typische Schäden auf einer Gerüstbaustelle
Die folgenden Beispiele sind zur Erklärung formuliert. Sie zeigen mögliche Haftpflichtfälle und keine dokumentierten Kundenschäden.
| Situation | Mögliche Folgen | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Ein Bauteil trifft einen Passanten. | Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. | Prüfung Deiner Haftung und ausreichende Deckung für Personenschäden. |
| Beim Abbau wird ein fremdes Auto beschädigt. | Reparaturkosten und gegebenenfalls weitere berechtigte Ansprüche. | Die Arbeiten müssen zum versicherten Tätigkeitsumfang gehören. |
| Beim Verankern beschädigst Du Fassadenelemente. | Kosten für die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudeteils. | Tätigkeits- beziehungsweise Bearbeitungsschäden und mögliche Einzelgrenzen prüfen. |
Die Einordnung von Personen- und Sachschäden beschreibt beispielsweise die VHV zur Bauhaftpflicht. Das ist keine Leistungszusage für Deinen Vertrag.
Welche Vertragsdetails solltest Du prüfen?
Auf-, Um- und Abbau gehören in die Tätigkeitsbeschreibung. Besondere Konstruktionen, regelmäßig ausgeführte Nebenarbeiten und der Einsatz von Subunternehmern solltest Du ebenfalls angeben.
- Versicherungssumme: Prüfe die Höchstleistung je Schaden und für das gesamte Versicherungsjahr. Anforderungen Deiner Auftraggeber gehören in den Vergleich.
- Tätigkeitsschäden: Achte auf Schäden an Sachen, an denen Du arbeitest, etwa Fassaden. Dafür können besondere Grenzen oder Selbstbeteiligungen gelten.
- Subunternehmer: Kläre Deine eigene Haftung aus deren Beauftragung. Daraus folgt nicht automatisch, dass der Subunternehmer selbst mitversichert ist.
- Passende Erweiterungen: Je nach Auftrag können Leitungsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust oder Auslandstätigkeiten relevant sein.
Die Abgrenzungen und mögliche Erweiterungen zeigen die GDV-Musterbedingungen zur Betriebshaftpflicht. Sie sind unverbindliche Muster; maßgeblich sind Deine vereinbarten Bedingungen.
Wo liegen die Grenzen?
Die Betriebshaftpflicht ist kein Ersatz für die ordnungsgemäße Ausführung Deines Auftrags. Musst Du ein fehlerhaft aufgebautes Gerüst korrigieren, sind die eigenen Nachbesserungskosten grundsätzlich nicht versichert. Beschädigtes oder gestohlenes eigenes Gerüstmaterial ist ebenfalls kein Fremdschaden.
Nachbesserungsbegleitschäden und Mangelbeseitigungsnebenkosten können bestimmte zusätzliche Kosten erfassen, wenn entsprechende Klauseln vereinbart sind. Lass Dir erklären, welche Kosten dazugehören. Eine Erweiterung bedeutet nicht, dass Deine gesamte Nachbesserung bezahlt wird.
Was kostet die Betriebshaftpflicht für Deinen Betrieb?
Ein belastbarer Beitrag lässt sich erst mit Deinen Betriebsdaten berechnen. Relevant sind insbesondere:
- Deine Tätigkeiten und die besonderen Risiken der Aufträge,
- Jahresumsatz sowie je nach Tarif Mitarbeiterzahl oder Lohnsumme,
- gewählte Versicherungssummen und Leistungsumfang,
- die Selbstbeteiligung und Angaben zu bisherigen Schäden.
Die NÜRNBERGER erläutert die betrieblichen Beitragsfaktoren; den Einfluss von Leistungsumfang und Selbstbeteiligung beschreibt auch die Allianz zur Betriebshaftpflicht.
Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken. Überlege aber, welchen Betrag Du im Schadenfall selbst tragen kannst. Vergleiche Angebote deshalb mit gleichen Versicherungssummen und möglichst vergleichbaren Leistungen.
Deine Fragen, kurz beantwortet
Ist eine Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer Pflicht?
Für den gewöhnlichen Gerüstbaubetrieb besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss. Auftraggeber können einen Versicherungsnachweis aber vertraglich verlangen. Prüfe deshalb auch die Vorgaben Deiner Aufträge.
Sind meine Mitarbeiter mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht Deiner Beschäftigten aus der Arbeit für den versicherten Betrieb ist üblicherweise eingeschlossen. Welche Personen Dein Vertrag erfasst, solltest Du in den Bedingungen prüfen. Selbstständige Subunternehmer sind davon zu unterscheiden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Das hängt von Deinen Arbeiten, möglichen Personen- und Sachschäden sowie den Anforderungen Deiner Auftraggeber ab. Prüfe zusätzlich die Jahreshöchstleistung und geringere Limits für einzelne Schadenarten. Eine hohe Gesamtsumme allein beantwortet diese Fragen nicht.
Was sollte ich nach einem Schaden tun?
Sichere die Situation, veranlasse notwendige Hilfe und dokumentiere den Hergang, soweit das sicher möglich ist. Melde den Schaden zeitnah nach den Vorgaben Deines Vertrags und leite Forderungen an den Versicherer weiter. Stimme die weitere Bearbeitung mit ihm ab.
Lass Deine Betriebshaftpflicht persönlich prüfen
Passt Dein Vertrag noch zu den Arbeiten, die Du heute ausführst? Oder suchst Du eine Absicherung für Deinen neuen Betrieb?
Als spezialisierter Versicherungsmakler für Handwerksbetriebe prüfen wir Deine Risiken, vergleichen geeignete Tarife und achten auf die Leistungen, die Du im Gerüstbau brauchst.
Frag jetzt eine Beratung zur Betriebshaftpflicht an. Schick uns eine kurze Tätigkeitsbeschreibung, Deinen Jahresumsatz und – falls vorhanden – Deinen aktuellen Versicherungsschein. Wir besprechen mit Dir, welche Leistungen passen und welche Punkte noch zu klären sind.








