Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung für Deinen Handwerksbetrieb hast Du eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Deiner Hausbank.

Du erhöhst Deine Liquidität, entlastest Deine Kreditlinie bei der Bank und verschaffst Dir damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum. Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten – zum Beispiel in Form von Bürgschaften. So gibst Du Deinem  Auftraggeber die Gewissheit, dass Du die vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kannst. Mit einer Kautionsversicherung deckst Du Bürgschaftsverpflichtungen, ohne Deine Liquidität einzuschränken. Denn das Bürgschaftsvolumen wird nicht auf die Kreditlinie Deiner Hausbank angerechnet.

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.

WAS IST VERSICHERT?

Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.

WELCHE BÜRGSCHAFTSARTEN KÖNNEN U. A. ABGEDECKT WERDEN?

Versichert werden können:
Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten
Bürgschaft für Reiseveranstalter

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERBAR?

Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versiche
rungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.

WIE LÄSST SICH DIE PRÄMIE ERMITTELN?

Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

KREDITLINIENÜBERSCHREITUNG
Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften belasten müssen.

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Hier ein Beispiel „Produktfilm“ der VHV Versicherung.