Die enorme Inflation stellt für diverse Versicherungsverträge eine große Bedrohung dar.
Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Doch was bedeutet dies für die Verträge Ihres Handwerksbetriebs?
Besonders bei Verträgen mit fix vereinbarten Versicherungssummen besteht das Risiko einer Unterversicherung, weil die anfallenden Kosten bzw. die Preise der versicherten Gegenstände mittlerweile inflationsbedingt höher sind als die abgesicherten Deckungssummen. Folgendes Schadenbeispiel verdeutlicht die Thematik:
Im ersten Stockwerk eines Wohn- und Geschäftshauses kommt es an Silvester zu einem Wohnungsbrand. Die Feuerwehr kann das Gebäude mit ausgiebigem Löschwassereinsatz retten. Unter der ausgebrannten Wohnung befindet sich im Erdgeschoss die Zahnarztpraxis von Dr. Abraham, dessen Praxis durch die Wassermassen in Mitleidenschaft gezogen wird. Unter anderem werden fast alle elektronischen Gerätschaften durch eindringende Feuchtigkeit unbrauchbar. Dr. Abraham hat für seine Praxis eine Elektronikversicherung mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro abgeschlossen. Für die Neuanschaffung identischer Geräte muss zwischenzeitlich eine Gesamtsumme von etwa 500.000 Euro veranschlagt werden. Die Elektronikversicherung leistet nun mindestens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. In dem Vertrag von Dr. Abraham ist – wie in vi