Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Betriebe, die Gefährdungsanalysen nach § 16 Abs. 7 Trinkwasserversorgung machen wollen, wird empfohlen, sich mit Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung oder falls Sie als Sachverständige tätig sind – mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung in Verbindung zu setzten. Es wird dringend empfohlen zu klären, in wie fern hier eine hinreichende Deckung besteht. Nicht alle Versicherungen bieten Versicherungsschutz für diese Tätigkeit. Oft besteht zwar Versicherungsschutz, jedoch ist dieser in vielen Fällen unzureichend. Es wird demnach dringend empfohlen sich vom jeweiligen Versicherer bestätigen zu lassen ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz gewährt wird.