Der Kern einer Fuhrpark- bzw. Flottenlösung für Handwerksbetriebe ist die Betrachtung als Gesamtheit.

Anders als bei herkömmlichen Einzelverträgen wird nicht nur das einzelne Fahrzeug in der Kalkulation der Prämie berücksichtigt. Alle Fahrzeuge eines Unternehmens gemeinsam zur Grundlage der Beitragsberechnung zu machen ist sinnvoll, da sie ähnlich eingesetzt und
von einem ähnlichen Personenkreis gefahren werden.

Der Versicherer hat durch die Absicherung Ihres Gesamtfuhrparks weniger Verwaltungskosten und die Gesamtprämie hilft dabei, Schäden besser auffangen zu können. Diese Vorteile bemerken Sie bei der angenehmen Prämie, die aufgerufen wird.

Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Flottenversicherung für Handwerksbetriebe um finanzielle Folgen zu vermeiden.

SCHADENBEISPIELE AUS DER PRAXIS

VERKEHRSUNFALL

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden.

Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.

Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

WILDUNFALL

Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.

GLASBRUCH

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 Euro geschätzt.

HAGELSCHLAG  

Eine Gruppe von Arbeitern eines Malerbetriebs erledigt Arbeiten in einem Geschäftshaus. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 Euro geschätzt. Da die Firma keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, muss sie für den Schaden selbst aufkommen.

DIEBSTAHL

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckte er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahnung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000,– Euro, der durch die Teilkasko erstattet wurden.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND bei der Flottenversicherung für Handwerksbetriebe U. A. VERSICHERT?

  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowieAbschleppkosten,Nutzungsausfall,Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung:BrandoderExplosion,Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: StelltdenFahrereinesunfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.

WAS IST in der Flottenversicherung für Handwerksbetriebe VERSICHERT?

Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist des halb ein fester Bestandteil der Kraftfahrtversicherung.

  • Haftpflicht-Versicherung

Folgende Ergänzungen werden i.d.R. vom Versicherer angeboten:
• Teilkasko-Versicherung
• Vollkasko-Versicherung

Ergänzt werden kann die Flottenversicherung für Handwerksbetriebe je nach Anbieter noch um:
• Rabattschutz
• GAP-Deckung
• Brems-. Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)
• Fahrerschutzversicherung
• Insassen-Unfallversicherung
• Schutzbriefversicherung

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME für die Flottenversicherung für Handwerksbetriebe ERMITTELN?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der Regel pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind meist auf 15 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern, sollte man verzichten. Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.