Was, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, beispielsweise ein Brand, Deine Betriebsstätte oder Geschäftseinrichtung beschädigt?

Schlimm, wirst Du denken, aber Du bist ja versichert. Soweit (hoffentlich) richtig. Lasse uns daher einen kurzen Blick auf die entsprechende Versicherungssparte, die gewerbliche Inhaltsversicherung, werfen: Sie schützt bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Im Schadenfall erstattet die Inhaltsversicherung grundsätzlich den Neuwert einer Sache. Das ist gut! Allerdings – und dieser Punkt ist vielen oft nicht klar – mit einer entscheidenden Einschränkung:
Wenn der Zeitwert nach Gutachten weniger als 40 Prozent des aktuellen Neuwerts beträgt, wird lediglich nach dem Zeitwert entschädigt – also danach, was die Sachen tatsächlich noch wert sind.

Nicht selten stellt sich in vielen Fällen heraus, dass der Zeitwert von Ausrüstung, Einrichtung usw. tatsächlich erheblich niedriger ist als der Wert, den die Sachen für Dein Unternehmen darstellen. Das könnte bedeuten, dass Du im Schadenfall neben den Kosten für einen möglichen Produktions-/Betriebsausfall erhebliche Kosten selbst tragen müsstest, um die Differenz zwischen dem Zeit- und dem Neuwert auszugleichen.

Die „Goldene Regel“ schützt Dich vor dieser finanziellen Belastung und gewährleistet, dass Du Deine Geschäftstätigkeit ohne unnötige finanzielle Engpässe fortsetzen kannst– frei nach dem Motto „Neu für Alt“. Um die Vorteile der „Goldenen Regel“ in der Ihaltsversicherung zu nutzen, ist es entscheidend, einen Versicherungsvertrag zu wählen, der diese Klausel einschließt.

Als erfahrene Experten stehen wir Dir zur Seite, um Deine bestehenden Verträge zu prüfen und den optimalen Schutz für Dein Unternehmen zu finden.