Nicht alle Schäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert!

Auch das Handwerk-Magazin empfiehlt seinen Lesern die Mitversicherung von Folgeschäden aus der betrieblichen Tätigkeit und rät zu einer Überprüfung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Was sind Mängelbeseitigungsnebenkosten?

Gemeint sind hier die Nebenkosten, die für die Behebung eines Mangels aufgewendet werden müssen, wenn ein Schadenfall eingetreten ist – aber nicht die Kosten für den Mangel am Auftrags-Gegenstand selbst. Eventuelle Kosten hierfür können z.B. das Freilegen des mangelhaften Gewerkes sein, damit dieses für die Mängelbeseitigung zugänglich ist. Eine zusätzliche Kostenposition ist die darauf folgende Wiederherstellung der Sache.

Absolut wichtiger Versicherungsschutz für das Bauhandwerk

Handwerksbetriebe sind an der Fertigung von Gebäuden beteiligt oder führen Arbeiten an diesen durch. An Neubauten oder auch Sanierungen sind meistens viele Gewerke hintereinander beteiligt. Schwierig wird es, wenn für die Behebung eines schadenursächlichen Mangels zunächst das mangelfreie Gewerk eines anderen Handwerkers zerstört werden muss.

Schadenbeispiel Installationsarbeiten ( Mängelbeseitigungsnebenkosten )

Ein Heizungsinstallateur hat in einem Neubau die Leitungen für eine Fußbodenheizung verlegt. Nach Bezug des neuen Eigenheims stellten die Bewohner einen Wasserschaden fest. Der Schaden wurde durch eine fehlerhafte Verbindung der Leitungen ausgelöst, so dass über einen längeren Zeitraum Wasser auslaufen konnte.

Der bereits ausgelegte Fliesenboden und der darunter befindliche Estrich müssen geöffnet werden, damit der Betrieb die mangelhafte Werkleistung nachbessern kann. In diesem Zusammenhang fallen Folgekosten für die Trocknung der Schadenstelle, sowie für die Zerstörung und Reparatur der anderen Gewerke an. Die Versicherung ersetzt in diesem Beispiel die so genannten Mängelbeseitigungsnebenkosten.

Mängelbeseitigungsnebenkosten – ist jeder Anspruch versichert?

Die Kosten für die Nachbesserung der mangelhaften Leistung ( hier die unsachgemäße Verbindung ) sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Hier spricht man von einem so genannten Erfüllungsschaden. Der Firmeninhaber schuldet seinem Auftraggeber eine mangelfreie Auftragsleistung aus dem bestehenden Vertragsverhältnis heraus.